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Online-Veranstaltung: Experte informiert zu einschneidenden Änderungen ab 1.1.2023 beim Kindesunterhalt und Selbstbehalt

Online-Veranstaltung: Experte informiert zu einschneidenden Änderungen ab 1.1.2023 beim Kindesunterhalt und Selbstbehalt
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Wir wünschen Ihnen ein glückliches und erfolgreiches Jahr 2023. Sie können zu unserem Erfolg beitragen und viele Menschen unterstützen, die von Trennung und Scheidung betroffen sind. Unser Erfolg hängt entscheident davon ab, ob die Betroffenen von der Veranstaltung erfahren.Berücksichtigen Sie bitte den folgenden Veranstaltungshinweis. Vielen Dank!

Mit freundlichen Grüßen

Josef Linsler

0170 4589571

Die Düsseldorfer Tabelle wurde angepasst und gilt seit 1.1.2023. Diese Tabelle ist zwar kein Gesetz, aber wenn es um die Höhe des Kindesunterhalts geht, halten sich alle Gerichte daran. Basis für die Berechnung ist das „unterhaltsrelevante Einkommen“. Für Unterhaltsberechtigte wie Unterhaltspflichtige stellen sich dazu Fragen: Wie setzt sich das unterhaltsrelevante Einkommen zusammen, was kann unterhaltsmindernd sein? Erläutert werden im Vortrag die grundlegenden Strukturen sowie die Veränderungen der Düsseldorfer Tabelle seit 1.1.2023. Erläutert wird auch die Berechnung des Kindesunterhalts. In der Praxis ist der notwendige Eigenbedarf – „Selbstbehalt“ – der dem Unterhaltspflichtigen bleiben muss eine wichtige Richtgröße. Manchmal wird sogar der Selbstbehalt unterschritten. Der Experte erläutert, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf den Veränderungen seit 1.1.2023, wie Unterhaltsberechtigte und Unterhaltspflichtige die Ansprüche durchsetzen sollten.

Auf alle Fragen wird Rechtsanwalt Klaus Schulz, Fachanwalt für Familienrecht, bei der ISUV-Veranstaltung am Montag, 23. Januar 2023 eingehen. Die Veranstaltung findet Online statt, beginnt um 19.00 Uhr und ist kostenfrei.

Beachten Sie bitte: Anmeldung ist erforderlich kaufbeuren@isuv.de. Sie erhalten am Tag der Veranstaltung einen Link zugesandt, mit dem Sie in den Konferenzraum gelangen, wenn sie den Link anklicken.

ISUV – Kompetenz im Familienrecht seit über 45 Jahren
Der ISUV vertritt als größte deutsche und überparteiliche Solidargemeinschaft die Interessen von Bürgern, die von Trennung, Scheidung und den damit zusammenhängenden Fragen und Problemen - elterliche Sorge, gemeinsame Elternschaft trotz Trennung, Umgangsrecht, Unterhalt für Kinder und ehemaligen Eheatten, Vermögensausgleich Ausgleich der Rentenansprüche - betroffen sind. ISUV ist unabhängig, bundesweit organisiert und als gemeinnützige Organisation anerkannt. Der ISUV finanziert sich ausschließlich durch Mitgliedsbeiträge und Spenden. Unterstützen Sie unser Anliegen durch Ihre Mitgliedschaft und Ihre Spenden.

Kontakt:
ISUV-Bundesgeschäftsstelle, Postfach 210107, 90119 Nürnberg,
Tel. 0911 55 04 78 -  info@isuv.de
ISUV-Vorsitzende, Melanie Ulbrich, Donaustr. 30, 63322 Rödermark,
Tel. 06074 92 25 80 -  m.ulbich@isuv.de
ISUV-Pressesprecher, Josef Linsler, Moltkestraße 22a, 97318 Kitzingen,
Tel. 09321 9 27 96 71 –  j.linsler@isuv.de
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