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Wer seine Kfz-Versicherung noch länger kündigen darf

Wenn der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung abgelaufen ist, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch manchmal ist ein Wechsel des Versicherers weiterhin möglich. Und zwar dann, wenn das Sonderkündigungsrecht greift.

(ADAC Autoversicherung AG) Wenn der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung abgelaufen ist - dieses Jahr war es wieder der 30. November - verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch manchmal ist ein Wechsel des Versicherers weiterhin möglich. Und zwar dann, wenn das Sonderkündigungsrecht greift.

Ein Sonderkündigungsrecht besteht grundsätzlich, wenn die Versicherungsprämie erhöht wird, ohne dass der Leistungsumfang steigt. Informiert werden Autofahrer hierüber in der Jahresbeitragsrechnung. Eine Prämiensteigerung ist allerdings nicht immer auf den ersten Blick erkennbar. Das gilt insbesondere dann, wenn der Versicherte unfallfrei gefahren ist und deshalb in eine bessere Schadenfreiheitsklasse eingestuft wird.

Versicherer geben daher einen Vergleichsbeitrag an. Dieser zeigt, wie viel der Kunde in der neuen Schadensfreiheitsklasse zu zahlen hätte, wenn alle Paradigmen für die Beitragsentwicklung ansonsten unverändert blieben. So wird sichtbar, ob sich der Versicherungsschutz verteuert hat. Das ist keineswegs selten, denn von Jahr zu Jahr steigen auch die Kosten für Kfz-Teile und Fahrzeugreparaturen.

Ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht ebenfalls nach einem Unfallschaden. Die einmonatige Kündigungsfrist beginnt, sobald der Versicherer dem Kunden mitteilt, ob er die Kosten des Schadens übernimmt. Kündigen kann nicht nur der Versicherte, sondern auch der Versicherer.

Auch wer sein altes Auto verkauft und sich ein neues zulegt, kann die Kfz-Versicherung wechseln. Eine Kündigung des Vertrags muss dafür nicht eingereicht werden, denn mit der Abmeldung des alten Fahrzeugs endet der Vertrag automatisch.

Wie bei der regulären Kündigung gilt beim Sonderkündigungsrecht eine Kündigungsfrist von einem Monat. Die schriftliche Kündigung sollte per Einschreiben und Rückschein erfolgen. Damit sie wirksam ist, sollte der Grund - also etwa die Beitragserhöhung - klar angegeben werden.

Die ADAC Autoversicherung rät, beim Wechsel des Kfz-Versicherers neben dem Preis auch die Leistungen zu vergleichen, um im Schadenfall gut abgesichert zu sein.

Animation zum Sonderkündigungsrecht:

https://www.youtube.com/watch?v=BHcKt1gbjOk

Produktangebot:

Die ADAC Autoversicherung bietet drei Produktlinien. Bereits die Grunddeckung enthält automatisch alle wichtigen Leistungen. ADAC Mitglieder erhalten die ADAC Autoversicherung mit bis zu 10 Prozent Rabatt. Mehr Informationen gibt es unter www.adac.de/autoversicherung

Persönliche Beratung zu den Leistungen der ADAC Autoversicherung gibt es in jeder ADAC Geschäftsstelle und unter der Telefonnummer 0800 51 21 01 61.

Über die ADAC SE:

Die ADAC SE mit Sitz in München ist eine Aktiengesellschaft europäischen Rechts, die mobilitätsorientierte Leistungen und Produkte für ADAC Mitglieder, Nichtmitglieder und Unternehmen anbietet. Sie besteht aus 27 Tochter- und Beteiligungsunternehmen, unter anderem der ADAC Versicherung AG, der ADAC Finanzdienste GmbH, der ADAC Autovermietung GmbH sowie der ADAC Service GmbH. Als wachstumsorientierter Marktteilnehmer treibt die ADAC SE die digitale Transformation über alle Geschäfte voran und setzt dabei auf Innovation und zukunftsfähige Technologien. Im Geschäftsjahr 2019 hatte die ADAC SE rund 2900 Mitarbeiter und erzielte einen Umsatz von 1,125 Mrd. Euro sowie ein Ergebnis vor Steuern von 82,2 Mio. Euro.

ADAC SE Unternehmenskommunikation
Dr. Christian Buric
T  089 76 76 38 66 
christian.buric@adac.de
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