Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Mehr Verbraucherschutz durch den EU Data Act?
One document
Mehr Verbraucherschutz durch den EU Data Act?
Drei Fragen an Juristin und Digitalexpertin Christine Steffen
Viele Menschen nutzen heutzutage vernetzte digitale Geräte: ob Fitnessarmbänder, smarte Haushaltsgeräte oder vernetzte Autos. Bislang haben vor allem die Hersteller die Hoheit über die dabei anfallenden Daten. Mit dem Data Act schafft die EU neue Datenzugangsrechte, um diese „Datenschätze“ aufzubrechen. Das kann auch Verbraucher:innen zugute kommen. Die wesentlichen Neuerungen gelten ab dem 12. September. Welchen Nutzen das Gesetz für Verbraucher:innen hat, erklärt Christine Steffen, Juristin und Expertin für Digitales und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW.
Was genau steckt hinter dem Data Act?
Ganz einfach gesagt: Daten, die beim Nutzen von smarten Geräten entstehen, sollen auch für andere nutzbar sein, auch für Verbraucher:innen. Das heißt: Ob bei der Smartwatch, dem vernetzten Kühlschrank oder bei Connected Cars – Hersteller haben keinen Monopolzugriff mehr auf die Daten, sondern müssen diese mit den Nutzer:innen teilen, die sie wiederum an Drittanbieter weitergeben können. Das macht Verbraucher:innen unabhängiger von einzelnen Anbietern und soll den Wettbewerb fördern.
Welchen Nutzen hat das im Alltag?
Verbraucher:innen sollen zum Beispiel ihre Fahrzeugdaten nicht nur der Vertragswerkstatt, sondern auch einer freien Werkstatt ihrer Wahl geben können. Oder sie können ihren Cloud-Anbieter leichter wechseln, weil die Daten einfacher mitgenommen werden können. So lässt sich unter Umständen Geld sparen und es verhindert, langfristig von einem Anbieter abhängig zu sein.
Gibt es auch einen Haken?
Ein Kritikpunkt am Data Act ist, dass er die Macht der Dateninhaber über die gesammelten Daten nicht wirklich einschränkt. Denn Unternehmen können sich die Rechte an nicht-personenbezogenen Daten recht einfach über Verträge mit den Nutzer:innen sichern. Für solche Verträge gibt es – abgesehen von den allgemeinen Verbraucherschutzregeln – kaum klare Vorgaben oder Grenzen. Ob die erhofften Vorteile für Verbraucher:innen eintreten, bleibt zunächst abzuwarten.
Christine Steffen
Juristin und Expertin für Digitales und Datenschutz bei der Verbraucherzentrale NRW
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Helmholtzstr. 19 40215 Düsseldorf T +49 21191380-1101 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.