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Wichtiger Unterschied - Hauskrankenpflege und häusliche Pflege

Die Hauskrankenpflege und die häusliche Pflege sind Begriffe, die hin und wieder fälschlicherweise synonym verwendet werden. Zwar stammen sie aus dem übergeordneten Komplex der ambulanten Pflege, stehen jedoch für unterschiedliche pflegerische Leistungen.

Die Hauskrankenpflege

In Deutschland ist die Hauskrankenpflege - auch häusliche Krankenpflege genannt - eine Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, die Leistungsberechtigten durch § 37 des Sozialgesetzbuchs V zugesichert wird. Als Alternative oder Fortführung der stationären Behandlung im Krankenhaus, kann die Krankenpflege ambulant in den eigenen vier Wänden durchgeführt werden. Grundsätzlich werden die Patienten von Fachpflegekräften zu Hause oder in betreuten Wohnformen gepflegt, um die Ziele des ärztlichen Behandlungsplanes zu sichern.

Leistungsumfang und Voraussetzungen der Hauskrankenpflege

Zum Leistungsumfang gehören die Grundpflege, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie die entsprechende Behandlungspflege. Anders als bei der häuslichen Pflege, ist zur Inanspruchnahme dieser Leistung keine Pflegedürftigkeit im Sinne der Pflegeversicherung notwendig, sondern eine Verordnung durch den behandelnden Arzt. Diese muss schon im Voraus von der Krankenkasse genehmigt werden. Unter anderem besteht der Anspruch auch nur dann, wenn eine im Haushalt lebende Person den Kranken nicht in dem notwendigen Umfang versorgen und pflegen kann. Um Angehörige zu entlasten und eine ganzheitliche Hauskrankenpflege zu gewährleisten, bietet die Futura GmbH in Berlin ihre Dienstleistungen als ambulanter Pflegedienst an (http://www.futura-berlin.de/ambulante-pflege/hauskrankenpflege.html).

Die häusliche Pflege

Die häusliche Pflege unterscheidet sich von der Hauskrankenpflege zunächst durch den zuständigen Kostenträger. Bei Pflegebedürftigkeit haben gesetzlich Versicherte einen Rechtsanspruch - auch aufgrund ihrer Beitragszahlungen an die Pflegeversicherung - auf entsprechende Hilfe. Für die Pflegekosten kommt in diesem Fall die Pflegeversicherung auf. Die häusliche Pflege wird durch die Bereitstellung von Sachleistungen, wie die Unterstützung durch ambulante Pflegedienste, oder die Zahlung von Pflegegeldern, welche die Pflege durch Angehörige unterstützen sollen, ermöglicht.

Die Leistungen werden nur auf Antrag gewährt, der bei der zuständigen Pflegekasse eingereicht werden muss. Weitergehend wird im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens festgestellt, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Seit Januar 2017 wird dazu das Neue Begutachtungsassessment (NBA) herangezogen, um die Pflegebedürftigkeit durch unabhängige Gutachter festzustellen. Diese untersuchen den Grad der Selbstständigkeit in sechs Bereichen, um Pflegebedürftige in einen von fünf Pflegegraden einzuordnen. Je höher der Pflegegrad, desto höher fallen die monatlichen Leistungen für die häusliche Pflege aus. Das grundlegende Leistungsspektrum der häuslichen Pflege setzt sich aus pflegerischer, medizinischer sowie hauswirtschaftlicher Versorgung daheim zusammen.

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