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Betriebsrentenstärkungsgesetz: Kurzfristige Reformverbesserung folgt diz-Vorschlag

Berlin (ots)

Die kurzfristig beschlossenen Detailänderungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes, die der Deutsche Bundestag gestern (1.6.2017) verabschiedet hat, sind aus Sicht der diz AG zu begrüßen. Insbesondere wurde ein Vorschlag umgesetzt, den diz-Vorstand Thorsten Kircheis noch in der Vorwoche angeregt hatte: Danach sollen die künftig garantielosen Beitragszusagen dadurch stabilisiert werden, dass die Versorgungseinrichtungen bei ihrer Kapitalanlage "Puffer" einbauen, die aufsichtsrechtlich bislang nur für Pensionsfonds möglich waren. "Die Übertragung von Kernelementen dieses Fonds-Typs auf andere bAV-Durchführungswege könnte der reinen Beitragszusage auch dort den Weg ebnen", hatte Thorsten Kircheis vorgeschlagen, der sonst für Betriebsrenten ohne Garantieversprechen am Markt kaum eine Chance gesehen hätte.

Pressekontakt:

Leander L. Hollweg, diz Deutsches Institut für Zeitwertkonten und
Pensionslösungen AG, Unternehmenskommunikation
Tel.: 030-56 59 25-288; E.Mail : L.Hollweg@diz.ag

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