All Stories
Follow
Subscribe to AOK Hessen

AOK Hessen

PM AOK Hessen: Risikoschwangerschaft: Gibt mir ein Gentest Gewissheit?

Werdende Eltern möchten sichergehen, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt. Dank der medizinischen Forschung besteht die Möglichkeit, den Fötus in der Schwangerschaft auf bestimmte Erbkrankheiten oder Gendefekte zu testen. Solche Tests werden empfohlen, wenn die Schwangerschaft mit Risiken verbunden ist. Die AOK Hessen informiert, welche Vorsorgeuntersuchungen es gibt.

Online-Presseinformation

Risikoschwangerschaft: Gibt mir ein Gentest Gewissheit?

Werdende Eltern möchten sichergehen, dass ihr Kind gesund zur Welt kommt. Dank der medizinischen Forschung besteht die Möglichkeit, den Fötus in der Schwangerschaft auf bestimmte Erbkrankheiten oder Gendefekte zu testen. Solche Tests werden empfohlen, wenn die Schwangerschaft mit Risiken verbunden ist. Die AOK Hessen informiert, welche Vorsorgeuntersuchungen es gibt.

Eine Risikoschwangerschaft kann beispielsweise bestehen, wenn in der Familie Erbkrankheiten bekannt sind oder eine Vorerkrankung wie Diabetes bei der Mutter vorliegt. Zur Risikogruppe gehören aber auch Frauen, die bereits eine Fehlgeburt hatten, Mehrlinge erwarten und jünger als 18 oder älter als 35 Jahre sind. Bei älteren Frauen nimmt das Risiko für Chromosomenschäden des Kindes zu.

Für ein Maximum an Sicherheit in der Schwangerschaft gibt es sehr unterschiedliche Tests. Eine spezielle, hochauflösende Ultraschalluntersuchung ist die Nackenfaltenmessung. Sie wird bei Risikoschwangerschaften empfohlen und zwischen der 10. und 14. Schwangerschaftswoche durchgeführt. Die Nackenfaltenmessung zeigt, ob sich der Fötus gesund entwickelt, und kann Hinweise auf eine genetische Erkrankung geben. Allerdings ist sie als einziger Messwert wenig aussagekräftig. Deshalb wird bei einem positiven Testergebnis zu weiterführenden Untersuchungen geraten.

Um bestimmte Krankheiten wie zum Beispiel Trisomie 21 und andere Chromosomenabweichungen bei einem Kind auszuschließen, wird die DNA, das Erbgut des Kindes, untersucht. Es gibt verschiedene Untersuchungsverfahren, die mit großer Sicherheit eine Erkrankung des Kindes nachweisen oder ausschließen. Zu diesen Untersuchungen gehören die Fruchtwasseruntersuchung (Amniozentese), die Plazenta-Punktion (Chorionzottenbiopsie) oder die Nabelschnurpunktion (Chordozentese).

Bei der Fruchtwasseruntersuchung bestimmt die Ärztin oder der Arzt vorab mithilfe eines Ultraschallgerätes die Lage des Kindes und entnimmt mit einer feinen Nadel eine Fruchtwasserprobe durch die Bauchdecke. Aussagekräftige Befunde lassen sich zwischen der 14. und 19. Schwangerschaftswoche erzielen.

Die Plazenta-Punktion kann ab der 10. bis 12. Schwangerschaftswoche durchgeführt werden. Dabei wird die Nadel über die Bauchdecke oder über die Vagina eingeführt und ein kleines Stückchen Plazenta, also Mutterkuchen, entfernt. Vorab wird die Lage des Kindes ermittelt. Da bei diesem Verfahren die Nadel nicht in die Fruchthöhle vordringt, ist es weniger wahrscheinlich, dass das Kind hierbei verletzt wird.

Bei der Nabelschnurpunktion wird mit einer Hohlnadel unter Ultraschall durch die Bauchdecke der Mutter Blut aus der Nabelschnurvene des Ungeborenen entnommen. Diese Untersuchung kann Erkenntnisse liefern, wenn beispielsweise die Fruchtwasseruntersuchung keinen eindeutigen Befund erbringen konnte. Sie ist zwar ab der 12. Schwangerschaftswoche möglich, aussagekräftig und ungefährlicher ist die Punktion aber erst ab der 22. Woche.

Da es sich bei allen Tests um einen medizinischen Eingriff handelt, geht mit ihnen auch ein gewisses Risiko einer Fehlgeburt einher. Die Entscheidung für eine DNA-Analyse kann also zwar Gewissheit schenken, aber auch weitreichende Folgen haben. Wird ein Gendefekt festgestellt, finden sich Elternpaare in einer schwierigen Situation wieder. Daher sollte mit einer Ärztin oder einem Arzt offen besprochen werden, ob eine vorgeburtliche Untersuchung sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile die einzelnen Tests haben.

Die AOK Hessen informiert über wichtige Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft: https://aok-erleben.de/vorsorgeuntersuchungen-sicher-durch-die-schwangerschaft/

Bei Fragen kommen Sie gerne auf mich zu.

Mit freundlichen Grüßen

Nicole Richter

Nicole Richter
neusite GmbH | Metzgerstraße 61 | 52070 Aachen
Tel: (0241) 559758-26 	| Fax: (0241) 559758-29 
Web: www.neusite.de |  n.richter@neusite.de 

Geschäftsführung
Andrej Rappe
Dirk Mansfeld, M.A.	 	
Amtsgericht Aachen
HRB 8560
VAT-ID: DE 219425951
More stories: AOK Hessen
More stories: AOK Hessen