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Neue Verhaltensrichtlinie zu Löschfristen des Auskunfteienverbands schafft Rechtssicherheit für Verbraucher und Wirtschaft

Neue Verhaltensrichtlinie zu Löschfristen des Auskunfteienverbands schafft Rechtssicherheit für Verbraucher und Wirtschaft
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Neuss (ots)

Auskunfteien-Verband erneuert Löschfristen nach der neuen europäischen Datenschutz-Grundverordnung // Der zwischen dem Verband der Wirtschaftsauskunfteien und den deutschen Datenschutzaufsichten abgestimmte Verhaltenskodex (Code of Conduct) schafft pünktlich zum Wirksamwerden der europäischen Datenschutz-Grundverordnung Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher // Neuer Verhaltenskodex wurde pünktlich zum Start der neuen DSGVO von der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde genehmigt.

Der Verband der Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland, kurz Die Wirtschaftsauskunfteien (DW), hat sich mit den Landesdatenschutzaufsichtsbehörden in einem Code of Conduct auf Verhaltensregeln zu den Löschfristen und damit zu der Speicherdauer von perso-nenbezogenen Daten in den Datenbanken der Auskunfteien verständigt. Die Genehmigung von der zuständigen Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, wurde pünktlich zum Start der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) erteilt.

Das Ziel der neuen DS-GVO ist, den Datenschutz in Europa einheitlich zu regeln. In verschiedenen Bereichen lassen sich der DS-GVO jedoch keine eindeutigen Verarbeitungsregeln für Aus-kunfteien entnehmen, wie dies im bisherigen Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) der Fall war. Dies gilt auch für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten, die alleine an das Kriterium der Notwendigkeit geknüpft wird.

Artikel 40 der DS-GVO bietet den Branchenverbänden die Möglichkeit, einzelne Anwendungsfelder mit den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden durch dann verbindliche Verhaltensregeln zu konkretisieren. Mit diesem Ziel haben der Verband und die Datenschutzbehörden frühzeitig einen intensiven und konstruktiven Dialog begonnen, der nun durch die formelle Erteilung der Ge-nehmigung des Code of Conduct erfolgreich abgeschlossen wurde.

Dr. Thomas Riemann, Geschäftsführer des DW-Verbandes, ist zufrieden mit dem Ergebnis: "Aufsichtsbehörden und Mitgliedsunternehmen des Verbandes haben es in intensiven und konstruktiven Gesprächen geschafft, einen Code of Conduct zu erstellen, der von allen Datenschutzaufsichtsbehörden mitgetragen wird. Dieses Ergebnis schafft ein großes Maß an Rechtssicherheit und kommt Verbrauchern und Unternehmen gleichermaßen zugute."

Beiden Verhandlungsparteien waren die ausgewogene Behandlung der jeweiligen Interessen von Unternehmen und Verbrauchern wichtig. Thomas Riemann: "Die Auskunfteien haben sich verpflichtet, zukünftig alle Daten taggenau zu löschen und nicht erst jeweils zum Jahresende. Zudem wurde die Prüffrist für die Löschung unerledigter Zahlungsstörungen von 4 auf 3 Jahren reduziert. Mit dem Ergebnis wurde dem Verbraucherschutz Rechnung getragen und zugleich dem berech-tigten Interesse an der Speicherung der Daten für einen erforderlichen Mindestzeitraum Ausdruck verliehen."

Der neue Code of Conduct ist auf den jeweiligen Internetseiten der Landesdatenschutzbehörden sowie des DW-Verbandes veröffentlicht und tritt am 25.5.2018 für die Dauer von zunächst sechs Jahren in Kraft.

Pressekontakt:

Die Wirtschaftsauskunfteien e. V.
Geschäftsführung
Dr. Thomas Riemann
Hellersbergstr. 12
41460 Neuss
Telefon 02131.109-4101
Telefax 02131.109-217
t.riemann@handelsauskunfteien.de
www.handelsauskunfteien.de

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