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Elektronische Patientenakte: BDP für Beibehaltung des Opt-in-Verfahrens

Nach Einschätzung des BDP sollen mit einem Vorschlag der CSU aus deren Parteiprogramm zentrale Datenschutzregularien des Patientendatenschutzgesetzes zur elektronischen Patientenakte ePA („Opt-in“) ausgesetzt werden. Bei gesetzlich Versicherten sollen alle medizinischen Befunde und Daten automatisiert, und ohne Rücksprache, in der ePA gesichert werden. Zugleich soll die Nutzung sensibler Gesundheitsdaten für Industriezweige freigegeben werden.

Gesetzlich Versicherte könnten somit nicht von Anfang an selbst bestimmen, was in der ePA gespeichert werden soll und was nicht. Auch besonders sensible Daten, z. B. Befundberichte zu psychischen Erkrankungen, würden automatisiert in der ePA (somit auf zentralen Servern) gesichert werden. Dies widerspräche gleich im Ansatz der Datenhoheit gesetzlich Versicherter über ihre eigenen Gesundheitsdaten. „Gesetzlich Versicherte dürfen nicht als Datenlieferanten missbraucht werden. Gesundheitsdaten, zu z. B. psychischen Erkrankungen, sind hochsensibel. Versicherten darf nicht das Recht erschwert werden, ihre Daten praktikabel und durch Datensparsamkeit, zu schützen“, so Susanne Berwanger, Vorstand der Sektion VPP im BDP.

Daten der ePA können zukünftig über die sogenannte Datenspende an das nationale Forschungsdatenzentrum weitergegeben werden. Bislang ist die Verwendung dort gespeicherter Gesundheitsdaten (z. B. abgerechnete Leistungen, Diagnosen, Alter, Geschlecht) noch relativ gut kontrolliert. Nur genehmigte Forschungsvorhaben dürfen diese Daten nutzen; die Industrie hat keinen Zugriff auf dortige Daten. Mit den ePA-Daten können zukünftig wesentlich mehr und ausführlichere Datensätze, wie beispielsweise Arztbriefe oder Befundberichte, im Forschungsdatenzentrum gespeichert werden. Berwanger betont: „Eine Zurverfügungstellung dieser zukünftig millionenfachen hochsensiblen Gesundheitsdaten für die Industrie würde bedeuten, Grundprinzipien einer interessenunabhängigen, wissenschaftlich orientierten Forschung auszuhebeln.“

Ansprechpartnerin für inhaltliche Fragen:

Susanne Berwanger, berwanger@vpp-bayern.org

Als der anerkannte Berufs- und Fachverband ist der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (BDP) Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie. Der BDP vertritt dabei die beruflichen Interessen der Psycholog*innen aus allen Tätigkeitsbereichen. Der Verband wurde vor 75 Jahren in Hamburg gegründet. Heute gehören ihm bundesweit rund 10.500 Mitglieder an.


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