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Qualifizierte Fallauswahl und dezidierte Prüfung: Kompetenz in der Abrechnungsprüfung ist mit Prüfquote besonders wichtig

Hannover (ots)

Die Prüfquote kommt! Mit dem MDK-Reformgesetz wird ab 2020 der Handlungsspielraum in der Krankenhausabrechnungsprüfung erheblich eingeschränkt. Den Krankenkassen drohen massive Verluste. Umso wichtiger sind eine qualifizierte Fallauswahl und die gründliche Prüfung der ausgewählten Fälle.

Zwei Fallbeispiele zur Illustration:

Im ersten Fall wird eine 78 Jahre alte Patientin in einem nordrhein-westfälischen Krankenhaus behandelt. Ein Hirninfarkt infolge einer Thrombose zerebraler Arterien erfordert eine mehr als vier Monate lange Behandlung. Die Rechnung über mehr als 160.000 EUR beruht zum einen auf einer extrem hohen Zahl an Beatmungsstunden, zum anderen auf der langen Verweildauer.

Der von casusQuo eingeschaltete MDK kann allerdings die intensivmedizinische Behandlung - eine Voraussetzung für die Kodierung der Beatmung - anhand der Dokumentation nicht bestätigen. Auch die stationäre Verweildauer kürzt der MDK um sechs Tage. Die Rückforderung beträgt mehr als 70.000 EUR, wird aber vom Krankenhaus zunächst ignoriert.

casusQuo verrechnet die Summe deshalb mit anderen offenen Beträgen, woraufhin das Krankenhaus Klage einreicht. Nach der Klageerwiderung des casusQuo-Vertrauensanwalts mit Hinweis auf ein Strukturgutachten des MDK Nordrhein zieht das Krankenhaus die Klage zurück und erkennt die Rechnungskürzung an.

Der Fall zeigt: casusQuo ist stets auf dem aktuellen Stand der Informationen und setzt das gute Recht der Krankenkassen durch, wenn nötig mit juristischem Beistand.

In einem anderen Fall wird ein 37 Jahre alter Patient nach einem Herzstillstand in einem norddeutschen Universitätsklinikum behandelt. Bei der abschließenden Rechnung fällt zum einen ein hohes Zusatzentgelt (ZE 2018-62 für eine Mikroaxial-Blutpumpe, Kosten ca. 13.000 EUR) auf. Zum anderen sind neben der Hauptentlassungsdiagnose I46.0 (Herzstillstand mit erfolgreicher Wiederbelebung) zwei Nebendiagnosen mit erheblichem Schweregrad kodiert: I21.1 (akuter transmuraler Myokardinfarkt der Hinterwand, Schweregrad 3) sowie R57.0 (kardiogener Schock, Schweregrad 4).

Die kurze Verweildauer von nur knapp 12 Stunden passt nicht zur Schwere des Krankheitsbilds, deshalb schaltet casusQuo den MDK ein. Dem Gutachter fällt anhand der Unterlagen auf, dass der Patient ausschließlich in der Notaufnahme behandelt wurde. Die Integration des Patienten in einen stationären Ablauf ist nicht nachvollziehbar. Die Falldaten zeigen, dass der Patient direkt aus der Notaufnahme in das angrenzende Herzzentrum verlegt wurde. Das MDK-Gutachten stellt deshalb eine primäre Fehlbelegung fest.

casusQuo fordert mit dem Leistungsentscheid die gesamte Rechnungssumme von gut 19.000 EUR zurück. Die Medizincontroller des Krankenhauses widersprechen nicht und zahlen prompt.

Der Fall zeigt: Obwohl die Falldaten auf den ersten Blick plausibel scheinen, lohnt ein genauerer Blick. Die casusQuo-Kostenmanager setzen das gute Recht der Krankenkasse auch hier durch, diesmal mit Unterstützung des MDK. casusQuo verfügt über die Erfahrung, das Know-how und die notwendige Unterstützung, um den verringerten Aktionsradius für Krankenkassen optimal auszunutzen.

Pressekontakt:

Kontakt casusQuo GmbH
Elke Lütkemeier (Marketing)
Email: elke.luetkemeier@casusquo.de
Telefon: 0511-93644-241
www.casusQuo.de

Original content of: casusQuo GmbH, transmitted by news aktuell

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