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Kurz gefragt: Was passiert mit meiner Altersvorsorge im Todesfall?

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Kurz gefragt: Was passiert mit meiner Altersvorsorge im Todesfall?

Wer fürs Alter spart, will damit vor allem seinen eigenen Lebensstandard im Ruhestand aufstocken. Doch was passiert, wenn man plötzlich stirbt?

Bei einer privaten Rentenversicherung ist der Hinterbliebenenschutz frei wählbar. Für die Ansparzeit kann vereinbart werden, dass die Summe der Beiträge, eine feste Todesfallsumme oder bei Fondspolicen das vorhandene Guthaben an den Bezugsberechtigten im Todesfall ausbezahlt wird, erklärt die uniVersa Versicherung. Während des Rentenbezugs stehen meist zwei Modelle zur Auswahl: Entweder wird das Restguthaben aus der Summe der eingezahlten Beiträge abzüglich bereits erhaltener Rentenzahlungen zurückerstattet oder die Rente wird noch bis zur vereinbarten Rentengarantiezeit weitergezahlt. Je nach Anbieter kann auch eine lebenslange Hinterbliebenenrente mitversichert sein. Während das Bezugsrecht im Todesfall bei einer Privatrente frei bestimmt und verändert werden kann, folgt die Hinterbliebenenabsicherung in der staatlich geförderten Riester-, Rürup- und Betriebsrente der gesetzlichen Rentenversicherung. Damit gilt der vereinbarte Hinterbliebenenschutz in der Regel für verheiratete Ehepaare, gleichgeschlechtliche Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft sowie für kindergeldberechtigte Kinder. Bei der Riester-Rente sind Ausnahmen möglich, die allerdings zu einer förderschädlichen Verwendung und Rückzahlung der staatlichen Förderung führen können. Wer fürs Alter vorsorgt, sollte sich informieren, wie der Todesfallschutz geregelt ist und das Bezugsrecht auch während der Vertragsdauer im Auge behalten, empfiehlt die uniVersa.

Ansprechpartner:
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon +49 911 5307-1698, Fax +49 911 5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de 
Internet: www.universa.de/presse
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., Allgemeine Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe mit langer Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 – dem Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste private Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der uniVersa Lebensversicherung a.G. – zurückgehen. Als moderner Finanzdienstleister ist die uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen vornehmlich der privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe spezialisiert. Rund 7.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als kompetente Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.