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uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene

uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene
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Unfallversicherung ohne Gesundheitsprüfung

uniVersa bietet neues Optionsrecht für Neugeborene

Die uniVersa bietet in ihren Unfallversicherungstarifen ein neues Optionsrecht zur Kindernachversicherung von Neugeborenen. Eltern, die bereits seit mindestens einem Jahr bei der uniVersa unfallversichert sind, können ihr Kind innerhalb von zwei Monaten ab der Geburt ohne Gesundheitsprüfung versichern. Das Recht gilt bis zu einer Höchstinvaliditätssumme von 300.000 Euro sowie für eine lebenslange Unfallrente von bis zu 500 Euro monatlich. Zusätzlich kann ein professionelles Reha-Management sowie ein Krankenhaustagegeld und verbessertes Genesungsgeld ohne Gesundheitsprüfung mitversichert werden. Das Optionsrecht für Neugeborene gilt sowohl für das Neugeschäft wie auch für Bestandskunden.

Ansprechpartner: 
Stefan Taschner, Pressesprecher
Telefon 0911/5307-1698, Fax 0911/5307-1676
E-Mail:  presse@universa.de 
Internet: www.universa.de/presse 
uniVersa Krankenversicherung a.G., Lebensversicherung a.G., 
Allgemeine
Versicherung AG
Hauptverwaltung: Sulzbacher Str. 1-7, 90489 Nürnberg


Die uniVersa Versicherungsunternehmen sind eine Unternehmensgruppe 
mit langer
Tradition und großer Erfahrung, deren Ursprünge auf das Jahr 1843 - 
dem
Gründungsjahr der uniVersa Krankenversicherung a.G. als älteste 
private
Krankenversicherung Deutschlands und 1857, dem Gründungsjahr der 
uniVersa
Lebensversicherung a.G. - zurückgehen. Als moderner 
Finanzdienstleister ist die
uniVersa heute auf die Rundum-Lösung von Versorgungsproblemen 
vornehmlich der
privaten Haushalte sowie kleinerer und mittlerer Betriebe 
spezialisiert. Rund
9.000 Mitarbeiter und Vertriebspartner stehen bundesweit als 
kompetente
Ansprechpartner den Kunden zur Verfügung.