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Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V.

Pressemeldung des ZdP e.V.: „Systemrelevant und zumeist in Familienhand: Deutschlands Zentralverband für das Pfandkreditgewerbe feiert 75-jähriges Bestehen"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP):

Systemrelevant und zumeist in Familienhand: Deutschlands Zentralverband für das Pfandkreditgewerbe feiert 75-jähriges Bestehen "

Anlässlich des 75-jährigen Bestehens des Zentralverbandes des deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) widmen sich Jürgen Mohr, stellvertretender Vorsitzender des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) und der ZdP-Ehrenpräsident Joachim Struck heute in ihrer Pressemitteilung "Systemrelevant und zumeist in Familienhand: Deutschlands Zentralverband für das Pfandkreditgewerbe feiert 75-jähriges Bestehen" diesem Jubiläum:

Stuttgart, 23. September 2025 – 75 Jahre alt und wichtiger denn je: Seit seiner Gründung vor einem Dreivierteljahrhundert ist der Zentralverband des deutschen Pfandkreditgewerbes – kurz ZdP – das Sprachrohr der Branche. Mehr als 150 Pfandkreditbetriebe mit ihren rund 250 Betriebsstätten in der gesamten Bundesrepublik sind im ZdP organisiert. „Wir vom ZdP freuen uns über das besondere Jubiläum und darüber, dass immer mehr Menschen hierzulande den Pfandkredit als unbürokratische und schnelle Finanzierungsform für sich entdecken“, sagt Jürgen Mohr, stellvertretender ZdP-Vorsitzender.

Zu den Aufgaben des Dachverbandes zählen etwa die Einhaltung der strengen regulatorischen Vorgaben sowie vor allem die Interessenvertretung der Mitgliedsbetriebe gegenüber Politik, Wirtschaft und Öffentlichkeit. „Wir sind fester Ansprechpartner des Bundeswirtschaftsministeriums“, sagt Mohr. Außerdem informiert der ZdP die Öffentlichkeit über die Arbeit der Pfandkredithäuser und die genaue Funktionsweise von Pfandkrediten.

„Deutschlands Pfandkreditgewerbe ist eine wichtige Säule im deutschen Kreditwesen“, betont Mohr. Die besondere Bedeutung zeigte sich auch während der Corona-Pandemie. In dieser Zeit stufte die Bundesregierung Pfandleihhäuser als „systemrelevant“ ein. Das heißt: Die Betriebe durften im Gegensatz zu vielen anderen Unternehmen weiter ihre Türen für Kunden öffnen, weil das Pfandkreditgeschäft als unerlässlich bewertet wurde, um die Gesellschaft am Laufen zu halten.

Ein Kredit für Jedermann

In 75 Jahren hat sich vieles verändert, doch die Grundsätze sind geblieben. „Damals wie heute gilt: Jeder kann einen Pfandkredit erhalten, unabhängig von der persönlichen Bonität“, erläutert ZdP-Ehrenpräsident Joachim Struck, der insgesamt 26 Jahre an der Spitze des Verbandes stand. „Zwischen jenen, die gar nichts besitzen, und den ganz Wohlhabenden liegt das ganz breite Spektrum von Menschen, die irgendwann mal ins Pfandleihhaus kommen“, ergänzt Struck. Der große Vorteil: Anders als bei anderen Krediten ist beim Pfandkredit gesetzlich geregelt, dass für das Darlehen, die Zinsen und die Gebühren ausschließlich das Pfand haftet – nicht der Kunde persönlich.“ Das einzig Erforderliche für den Kunden ist die Verfügungsbefugnis über das Pfand sowie die Vorlage eines Ausweises.

Viele der ZdP-Mitglieder sind klassische, mittelständische Familienunternehmen, die zum Teil bereits in der 5. Generation geführt werden. Und die ältesten Mitgliedsbetriebe wurden in den 70er und 80er Jahren des 19. Jahrhunderts gegründet. „Es gab nach dem Krieg mehrere Landesverbände“, berichtet Ehrenpräsident Struck über die Verbandsanfänge.

Nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Mai 1949 trieb insbesondere der Hamburger Unternehmer Herrmann Grüne einen Zusammenschluss der Branche an. Grünes Einsatz führte schließlich im November 1950 zur Gründung des Zentralverbands Privater Leihhausbetriebe e.V., deren Vorsitz Grüne übernahm und bis 1964 erfolgreich führte.

„Die gemeinsamen Interessen des gesamten Leihhausgewerbe zu fördern und zu schützen“ war der satzungsgemäße Zweck der neuen Dachorganisation, die 1955 in „Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes“ umbenannt wurde. Kundenschutz und die Verbesserung des generellen Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit waren wichtige Anliegen des Verbandes. Außerdem trieb Hermann Grüne die Vereinheitlichung der gesetzlichen Rahmenbedingungen, des Berufsbilds und der Geschäftsordnung der Pfandleihe voran, um sich dem Kunden als ein moderner Dienstleistungszweig auf klar geregelter Grundlage präsentieren zu können.

Einheitliche gesetzliche Vorgaben seit 1961

In den 1950er Jahren galten zunächst die verschiedenen Landesrechte weiter, bevor 1961 eine bundeseinheitliche Regelung für alle Pfandkreditbetriebe gültig wurde. Und an diese Pfandleihverordnung muss sich die Branche heute noch halten. Danach hat der Kunde bei einer Beleihung drei Monate plus einem Karenzmonat Zeit, sein Pfand wieder auszulösen. Außerdem ist dort gesetzlich geregelt, dass der Zinssatz höchstens ein Prozent pro Monat betragen darf. Hinzu kommen Gebühren für die Schätzung der Wertgegenstände, deren Aufbewahrung und Versicherung.

„Die Pfandleihhäuser sind immer auch eine Art Seismograf der wirtschaftlichen Situation im Land“, blickt Ehrenpräsident Struck zurück. Ob Öl- oder Finanzkrise, Dotcom-Blase oder Corona-Pandemie: Immer wieder benötigen Selbständige und Angestellte, Familien, Rentner, Mieter und Geschäftsleute kurzfristige Finanzhilfen. Denn die Kosten laufen schließlich trotz wirtschaftlicher Engpässe weiter.

Das Image, dass der Pfandkredit quasi „der letzte Ausweg“ sei, stimmt übrigens so grundsätzlich nicht. Der Pfandkredit dient häufig eher als „kurzfristiger letzter Ausweg“, denn mehr als 90 Prozent der Kunden lösen ihr Pfand in der Regel wieder aus. Sie zahlen den aufgenommenen Kredit also wieder zurück – zur Freude der Pfandleiher. Denn sie profitieren wirtschaftlich nicht davon, wenn der Kunde nicht in der Lage ist, sein Pfand wieder abzuholen. „Denn was nicht abgeholt wird, muss öffentlich versteigert werden“, erläutert Jürgen Mohr. Wenn bei der Versteigerung des Pfandes der Erlös die Ansprüche des Pfandleihers auf das Darlehen, die Zinsen und Gebühren sowie die anteiligen Versteigerungskosten übersteigt, entsteht ein Mehrerlös. In diesem Falle hat der Kunde die Möglichkeit, diesen Mehrerlös innerhalb von drei Jahren, nach Ablauf des Jahres, in dem das Pfand versteigert wurde, beim Pfandleiher gegen Vorlage des Originalpfandscheins abzuholen. Versäumt er dies, erhält die zuständige Behörde diesen Überschuß.

Branche geht mit der Zeit

Trotz aller Tradition haben sich die ZdP-Mitgliedsbetriebe in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten professionalisiert und zukunftsfähig aufgestellt. Zum einen optisch als moderner Finanzdienstleister, mit bank- oder juwelierähnlichen Geschäftsräumen. Und zum anderen inhaltlich bzw. technisch durch ständige Aus- und Weiterbildung sowie hochwertigem Equipment, um das Material zu prüfen und den Wert eines Pfandgegenstandes noch genauer und fairer ermitteln zu können.

Waren es früher zunächst vorwiegend Haushaltsgeräte, wie der gute Vorwerk-Staubsauger, die als Pfand eingesetzt wurden, so dominierten nach Aussagen Strucks in den 60er und 70er Jahren vor allem Teppiche und Pelze das Geschäft der Pfandleiher. Heute sind es dagegen überwiegend Wertgegenstände wie Goldmünzen oder Uhren, die gegen Bares eingetauscht werden. Nach Schätzungen Strucks sind rund 60 Prozent aller Leihhaus-Besucher Stammkunden. Viele loben vor allem die hohe Flexibilität bei der Rückzahlung im Vergleich zu konventionellen Krediten. Das Pfand kann täglich ohne Ankündigung oder Einhaltung von Kündigungsfristen wieder eingelöst werden.

Es dürfte also nicht das letzte Jubiläum sein, dass das deutsche Pfandkreditgewerbe feiert. „Unsere Betriebe sind für die Zukunft gut aufgestellt“, sagt ZdP-Vorstand Mohr. Und auch die Nachfrage dürfte anhalten. „Denn von einem Pfandkredit profitieren alle, die schnell und unbürokratisch Geld brauchen, aber kein reguläres Darlehen aufnehmen wollen oder es aufgrund mangelnder Bonität nicht können“, schlussfolgert der Experte.

Informationen, wo sich das nächstgelegene Pfandhaus befindet, finden Interessierte auf der ZdP-Website (www.pfandkredit.org) unter dem Mitgliederverzeichnis:

https://www.pfandkredit.org/mitglieder/.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Weitere Infos: www.pfandkredit.org

Rück- oder Interviewanfragen an Jürgen Mohr, stellvertretender Vorsitzender des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP), bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  iris.albrecht@irisalbrecht.com
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