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Pressemeldung des ZdP e.V.: "Je wertvoller, desto mehr Geld gibt es: Welche Wertgegenstände sich für den Pfandkredit eignen"

Pressemeldung des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP)

Verbrauchertipps: Wissenswertes rund um den Pfandkredit: "Je wertvoller, desto mehr Geld gibt es: Welche Wertgegenstände sich für den Pfandkredit eignen"

In seiner heutigen Pressemeldung erläutert der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes e.V. (ZdP) in seiner Verbrauchertipp-Serie "Wissenswertes rund um den Pfandkredit" das Thema "Je wertvoller, desto mehr Geld gibt es: Welche Wertgegenstände sich für den Pfandkredit eignen":

Im Pfandhaus kann prinzipiell jeder Gegenstand von Wert verpfändet werden – Bestimmte Wertsachen haben sich aber als besonders geeignet erwiesen, um kurzfristig und unbürokratisch einen Liquiditätsengpass zu überbrücken – Warum nicht nur der aktuelle Wert, sondern auch die Wertbeständigkeit eine wichtige Rolle spielen

Stuttgart, 17. August 2022 – Diskretion ist für Pfandleiher Ehrensache. Die Kunden können sicher sein, dass ihre Daten und Pfandkredite in den rund 250 Pfandkreditbetrieben hierzulande absolut vertraulich und diskret behandelt werden. Das gilt auch für die Pfandgegenstände, die die Kunden als Sicherheit gegen bares Geld beleihen wollen.

Gerne Auskunft geben die Pfandbetriebe dagegen darüber, was als Pfand tatsächlich in Frage kommt. Und die Palette ist enorm: Einige Pfandleiher haben sich sogar auf bestimmte Segmente spezialisiert. So können in einigen Städten auch Autos und sogar Motoboote und Bagger als Pfand hinterlegt werden. „Das Gute am Pfandkredit ist, dass es sehr viele Wertgegenstände gibt, die man als Sicherheit gegen bares Geld beleihen kann“, erläutert Wolfgang Schedl, Geschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP).

Grundsätzlich beleihen die ZdP-Mitgliedsbetriebe vor allem Gold- und Silberschmuck, Goldmünzen und -barren, Markenuhren sowie Luxus- und Designer-Accessoires, wie beispielsweise Marken-Taschen oder -Schreibgeräte. Hinzu kommen Antiquitäten, Kunstgegenstände, wertvolles Porzellan sowie Musikinstrumente. „Gerade solche Gegenstände, die einen stabilen Wert aufweisen, werden gerne von Pfandhäusern angenommen“, betont Schedl.

Bitte keine verderblichen Waren

„Wer jedoch bei einigen Gegenständen unsicher ist, ob es als Pfand in Betracht kommt, sollte das vorab telefonisch mit dem nächsten Pfandhaus abklären“, empfiehlt der Experte. Das gilt etwa für Fahrräder und E-Bikes, die nicht überall akzeptiert werden, ebenso wie Möbel, Teppiche oder Pelze.

Technische Geräte wie Smartphones, Fernseher oder Tablets werden in der Regel nur beliehen, wenn sie funktionstüchtig und komplett sind, am besten inklusive Zubehör, Bedienungsanleitung und Originalverpackung. Klar, dass alle Gegenstände in einem sehr guten Zustand und sauber sein müssen.

Pfandleiher achtet auf Werthaltigkeit des Pfandes

Der Pfandleiher begutachtet dann den Pfandgegenstand und unterbreitet dem Kunden ein unverbindliches Darlehensangebot. Dabei gilt: Je wertvoller der Wertgegenstand, desto mehr Geld kann es geben. Dabei spielt nicht nur der aktuelle Wert, sondern auch die Wertbeständigkeit des Gegenstandes eine sehr wichtige Rolle. Bei elektronischen Geräten ist der Wertverfall vergleichsweise besonders hoch, vor allem dann, wenn zum Beispiel bei einem Smartphone in der Zwischenzeit eine neuere Version auf den Markt kommt.

Wenn die Kunden die beliehenen Wertsachen nicht wieder auslösen, ist gesetzlich vorgesehen, dass diese nach Ablauf der Auslösefrist auf einer öffentlichen Versteigerung durch einen Gerichtsvollzieher oder öffentlich bestellten und vereidigten Versteigerer versteigert werden müssen. Erfreulicherweise ist dies nur bei weniger als 10% der Pfänder notwendig, sagt Schedl.

„Kommt es zum Abschluss des Pfandvertrages, so wird hierüber ein Pfandschein ausgestellt, der sämtliche wesentlichen Angaben wie Laufzeit, Darlehen, monatliche Zinsen und monatliche Kosten des Geschäftsbetriebes enthält“, erläutert der ZdP-Geschäftsführer das Prozedere. Erforderlich ist zudem die Vorlage eines geeigneten Ausweispapiers und schon erhält der Kunde die kurzfristige Liquiditätsspritze. Die Abwicklung eines Pfandkredits dauert in der Regel somit nur wenige Minuten.

Das ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes:

1950 gegründet, ist der Zentralverband des Deutschen Pfandkreditgewerbes (ZdP) der Dachverband der privaten Pfandkreditbetriebe in Deutschland. Er vertritt die Interessen der privaten deutschen Pfandkreditbetriebe. Von den 150 Pfandkreditunternehmen sind rund 80 Prozent im ZdP organisiert. Zum Verband gehören außerdem zwei kommunale Pfandhäuser.

Das Pfandkreditgewerbe ist heute eine moderne und wichtige Säule des Kreditwesens. Weit ab von allen Bankenkrisen vergeben die Leihhäuser an ihre Kunden schnell und unbürokratisch Kredite. Die deutschen Pfandkreditunternehmen unterliegen strengen staatlichen Vorschriften. Seit 1961 regelt eine bundeseinheitliche Verordnung, die Pfandleiherverordnung, alle wesentlichen Einzelheiten des Pfandkredits.

Rück- oder Interviewanfragen mit der 1. Vorsitzenden des ZdP, Susanne Rothfuss-Wamsler, oder mit dem Geschäftsführer des ZdP, Wolfgang Schedl, bitte an:

iris albrecht finanzkommunikation GmbH
Frau Iris Albrecht
Feldmannstraße 121
66119 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 410 98 06 10
Fax: 0681 – 410 98 06 19
Email:  albrecht@irisalbrecht.com
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