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Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Probleme beim Vergleichsportal von VW halten an
Servicepaket der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet Verbrauchern Beratung an

Die Probleme bei der Abwicklung der VW-Vergleiche in der Musterfeststellungsklage häufen sich mittlerweile. Das Vergleichsportal ist zeitweise, nicht zu erreichen oder die Anmeldung funktioniert nur verzögert. Seit dem 20. März wickelt VW die Vergleiche online ab. Die anfänglichen Verbindungsschwierigkeiten zum Portal bestehen offensichtlich immer noch. Bis zum 20. April 2020 haben die Verbraucher Zeit, die Angebote anzunehmen oder abzulehnen und möglicherweise eine Einzelklage anzustreben. Was, wenn es kein Angebot von VW gibt? Was, wenn es zu niedrig erscheint? Mit einem umfassenden Servicepaket greift die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr betroffenen Verbrauchern in allen Situationen unter die Arme.

Servicepaket für VW-Vergleiche zur Musterfeststellungsklage

Seit dem 20. März 2020 wickelt VW auf ihrem Online-Portal die Vergleiche in der Musterfeststellungsklage ab. Die bereits jetzt anlaufenden Probleme zeigen deutlich, wie wichtig es ist, sich bei der Abwicklung anwaltlichen Rat einzuholen. Ist das Angebot im Portal ermittelt oder liegen Probleme vor, heißt es Ruhe bewahren und nichts überstürzen. Bis zum 20. April hat jeder Zeit, seine Optionen zu überdenken und überprüfen zu lassen. Die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer hat deshalb ein Servicepaket zusammengestellt, das den Verbrauchern bei Problemen mit VW hilft oder ihnen die Entscheidung erleichtert, ob sie den Vergleich annehmen oder in eine für sie lukrativere Einzelklage gehen wollen.

Was steckt genau im Servicepakt drin: Die Verbraucher-Kanzlei

  • prüft, ob die Verbraucher in die Vergleichsgruppe fallen.
  • schätzt ein, ob der Vergleichsbetrag fair für die Verbraucher ist.
  • stellt das Vergleichsangebot einer Einzelklage gegenüber.
  • nimmt eine Risikoeinschätzung der Möglichkeiten für die Verbraucher vor.
  • informiert die Verbraucher über eine mögliche Prozesskostenfinanzierung.

Die Verbraucher können mit dem Servicepaket von einer im Diesel-Abgasskandal führenden Kanzlei ihre Vergleichsangebote von VW seriös überprüfen lassen. Die beiden Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer haben den 830-Millionen-Euro- Vergleich ausverhandelt. Sie wissen, dass für manche Verbraucher eine Einzelklage die bessere Lösung ist. Für das Servicepaket hat die Verbraucher-Kanzlei einen Prozesskostenfinanzierer gewinnen können. Er übernimmt für die Verbraucher, falls sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen, die möglichen Kosten eines Rechtsstreits mit VW.

Einzelklage schlägt das mögliche MFK-Vergleichsangebot

Die Kanzlei hat in zahlreichen Urteilen höhere Zahlungen erreicht, als VW im MFK-Vergleich anbieten möchte. Hier eine kleine Auswahl von Urteilen, die die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer erstritten hat und bei denen sich eine Einzelklage für den Verbraucher lukrativer gestaltet:

Landgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 LTDI bezahlen (Az. 1 O 132/17). Das entspricht 5125 Euro für den im August 2010 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 20.500 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 2853 Euro. Die Einzelklage war mit 2272 Euro lukrativer als das MFK-Vergleichsangebot.

Landgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus und VW müssen einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI Blue Motion (Az. 18 O 416/17). Das entspricht 10.959 Euro für den im Juli 2013 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 43.388 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3872 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2012, sinkt die Summe sogar auf 3532 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 7427 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Stuttgart: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen VW Passat Variant 2,0 TDI (Az. 9 U 3/19). Das entspricht 5682,50 Euro für den im Juli 2015 gekauften VW Passat. Bei einem Kaufpreis von 22.730 Euro bedeuten das über 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 4551 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 4211 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 1471,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Oberlandesgericht Düsseldorf: Ein VW-Autohaus muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL (Az. I-13 U 84/19). Das entspricht 5304,50 Euro für den im April 2015 gekauften Seat Altea. Bei einem Kaufpreis von 21.218 Euro bedeuten das 25 Prozent des Kaufpreises. Der Vergleichsangebots-Rechner der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer ermittelt hingegen nur eine Summe von 3279 Euro. Ist das Baujahr des Fahrzeugs 2014, sinkt die Summe sogar auf 3024 Euro. Die Einzelklage war mit bis zu 2280,50 Euro lukrativer als das MFK-Angebot.

Für eine Einzelklage spricht außerdem, dass sich die Rechtsprechung im Diesel-Skandal deutlich zugunsten der Verbraucher verändert hat. Auch steht am 5. Mai 2020 die erste Verhandlung im Abgasskandal von VW vor dem Bundesgerichtshof an. Die Kanzlei erwartet ein verbraucherfreundliches Urteil.

Was ist für Verbraucher zu tun, die sich unfair behandelt fühlen?

Für mögliche Streitfragen oder Beschwerden bei der Abwicklung des Vergleichs haben der Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv und VW eine unabhängige Ombudsstelle eingerichtet. Brigitte Zypries (Bundesministerin a.D.), Peter Schaar (Bundesdatenschutzbeauftragter a.D.) und Prof. Dr. Günter Hirsch (bis 2019 Versicherungsombudsmann) werden die Ombudsstelle für den VW-Vergleich leiten. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wird bei Problemen für ihre Mandanten den Sachverhalt mit der Ombudsstelle klären. Das gehört zum Bestandteil des Servicepakets. Ansonsten gibt der vzbv den teilnehmenden Verbrauchern folgende Ratschläge:

  1. Vor dem Abschluss des Vergleiches anwaltliche Beratung.
  2. Der vzbv empfiehlt einen Anwalt, der mit Klagen im Zusammenhang mit dem Dieselskandal Erfahrung hat. Die Kosten für diese Beratung übernimmt Volkswagen in Höhe von 190 EUR zzgl. Mehrwertsteuer, wenn anschließend der Vergleich angenommen wird.
  3. Die Beratung kann ab dem 20. März 2020 in Anspruch genommen werden.
  4. All denjenigen, die kein Angebot erhalten oder aber das Angebot ablehnen, steht der Weg zu einer Individualklage offen.

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei führt mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten. In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.

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