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Berliner Zeitung: Kommentar zur Eröffnung des NPD-Verbotsverfahrens:

Berlin (ots)

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte aber sagt: Es genügt nicht, dass eine Partei verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, ihr Verbot muss auch verhältnismäßig sein. Das ist es nur, wenn die Partei eine "unmittelbare Gefahr" für die Demokratie darstellt und das "reale Potenzial" hat, die Macht zu ergreifen. Das lässt sich von der NPD kaum ernsthaft behaupten. Sie steht immer wieder vor dem finanziellen Kollaps, und selbst in ihren früheren Hochburgen laufen ihr die Wähler davon. Die Gefahr, die von der NPD unbestreitbar ausgeht, ist ihr zunehmender Einfluss auf Pegida und die Mitglieder der AfD. Dass diese Gefahr allerdings genügt, ein Verbot der braunen Partei zu begründen, ist zweifelhaft.

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