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EANS-Kapitalmarktinformation: AMAG Austria Metall AG
Erwerb und/oder Veräußerung eigener Aktien gemäß § 119 Abs. 9 BörseG

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  Sonstige Kapitalmarktinformationen übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel
  einer europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent
  verantwortlich.
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Zwtl.: Ermächtigung zum Rückerwerb und zur Wiederveräußerung eigener Aktien




In der am 21. Juli 2020 abgehaltenen 9. ordentlichen Hauptversammlung wurde der
Vorstand ermächtigt:


  1. gemäß § 65 Absatz 1 Ziffer 8 sowie Absatz 1a und 1b Aktiengesetz - unter
     gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen Hauptversammlungsbeschlüsse
     vom 17. April 2018 - jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrats eigene Aktien
     der Gesellschaft zu erwerben, wobei der niedrigste beim Rückerwerb zu
     leistende Gegenwert 25% unter dem gewichteten durchschnittlichen
     Börsenschlusskurs der letzten 20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden
     Rückkaufprogramms und der höchste beim Rückerwerb zu leistende Gegenwert
     25% über dem gewichteten durchschnittlichen Börsenschlusskurs der letzten
     20 Börsetage vor Beginn des entsprechenden Rückkaufprogramms beträgt, sowie
     zur Festsetzung der Rückkaufsbedingungen, wobei der Vorstand den
     Vorstandsbeschluss und das jeweilige darauf beruhende Rückkaufsprogramm
     einschließlich dessen Dauer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
     (jeweils) zu veröffentlichen hat. Der Vorstand kann diese Ermächtigung
     innerhalb der gesetzlichen Vorgaben über die höchstzulässige Zahl eigener
     Aktien einmal oder auch mehrfach insgesamt bis zu einer Höchstgrenze von
     10% des Grundkapitals ausüben. Die Ermächtigung kann ganz oder teilweise
     oder auch in mehreren Teilbeträgen und in Verfolgung eines oder mehrerer
     Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer
     7 Unternehmensgesetzbuch) oder für Rechnung der Gesellschaft durch Dritte
     ausgeübt werden. Der Erwerb kann unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben
     börslich oder außerbörslich erfolgen. Der Handel mit eigenen Aktien ist als
     Zweck des Erwerbs ausgeschlossen.

  2. die auf Grundlage der Ermächtigung gemäß Punkt 1 erworbenen eigenen Aktien
     ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss mit Zustimmung des Aufsichtsrats
     einzuziehen oder wieder zu veräußern und die Veräußerungsbedingungen
     festzusetzen. Die Ermächtigung kann ganz oder in mehreren Teilbeträgen und
     in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke durch die Gesellschaft, durch ein
     Tochterunternehmen (§ 189a Ziffer 7 Unternehmensgesetzbuch) oder für
     Rechnung der Gesellschaft durch Dritte ausgeübt werden.

  3. für die Dauer von fünf Jahren ab dem 21. Juli 2020 gemäß § 65 Absatz 1b
     Aktiengesetz - unter gleichzeitiger Aufhebung der diesbezüglichen
     Hauptversammlungsbeschlüsse vom 17. April 2018 - für die Veräußerung
     eigener Aktien mit Zustimmung des Aufsichtsrats eine andere gesetzlich
     zulässige Art der Veräußerung als über die Börse oder ein öffentliches
     Angebot festzusetzen und über einen allfälligen Ausschluss des
     Wiederkaufsrechts (Bezugsrechts) der Aktionäre zu beschließen und die
     Veräußerungsbedingungen festzusetzen.





Rückfragehinweis:
Mag. Christoph M. Gabriel, BSc
Leitung Investor Relations
Tel.: +43 (0) 7722-801-3821
Email:  investorrelations@amag.at

AMAG Austria Metall AG
Lamprechtshausenerstraße 61
5282 Ranshofen, Österreich
Website: www.amag-al4u.com


Ende der Mitteilung                               euro adhoc
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Emittent:    AMAG Austria Metall AG
             Lamprechtshausenerstraße 61
             A-5282 Ranshofen
Telefon:     +43 7722 801 0
FAX:         +43 7722 809 498
Email:        investorrelations@amag.at
WWW:      www.amag-al4u.com
ISIN:        AT00000AMAG3
Indizes:     ATX GP, WBI, VÖNIX, ATX BI
Börsen:      Wien
Sprache:     Deutsch

Original content of: AMAG Austria Metall AG, transmitted by news aktuell

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