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Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)

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  • 10.08.2017 – 10:00

    Unfallversichert in der Elternzeit

    Berlin (ots) - Die Elternzeit nach der Geburt eines Kindes gilt rechtlich als unbezahlte Freistellung von der Arbeit. Beschäftigte, die in dieser Zeit trotzdem ausnahmsweise für ihren Arbeitgeber tätig werden, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Darauf weisen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen hin. Der Schutz der Unfallversicherung greift allerdings nicht bei jedem Besuch in der Firma. Versichert sind die Mitarbeiterinnen und ...