Weihnachtsdeko: Nicht alles, was gefällt, ist auch erlaubt / R+V-Infocenter: Viele blinkende Lichter stören die Nachtruhe - Haftung bei Schäden durch herabfallende Dekoration
Wiesbaden (ots) - Leuchtende Rentiere, blinkende Lichterketten und ein kletternder Weihnachtsmann an der Fassade: Viele Mieter dekorieren in der Vorweihnachtszeit außer der eigenen Wohnung auch das Treppenhaus oder ihren Balkon. Doch das "Gestaltungsrecht" endet für Mieter an der Wohnungstür. "Bei nach außen hin ...