Wer seine Kfz-Versicherung noch länger kündigen darf / Das Sonderkündigungsrecht
München (ots) - (ADAC Autoversicherung AG) Wenn der Stichtag für den Wechsel der Kfz-Versicherung abgelaufen ist - dieses Jahr war es wieder der 30. November - verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Doch manchmal ist ein Wechsel des Versicherers weiterhin möglich. Und zwar dann, wenn das Sonderkündigungsrecht greift. Ein Sonderkündigungsrecht besteht ...