HZA-RO: Zoll brachte schwarzes Schaf aus dem Taxigewerbe vor Gericht - späte Reue ersparte dem Unternehmer eine Freiheitsstrafe
Rosenheim, Traunstein (ots)
Mit dem nun rechtskräftig gewordenem Urteil des Amtsgerichts Traunstein aus dem Frühsommer 2022 wurden die Straftaten eines Taxiunternehmers aus dem Landkreis Traunstein, die durch Ermittlungen des Hauptzollamts Rosenheim aufgedeckt wurden, geahndet.
Im Rahmen einer bundesweiten Schwerpunktprüfung im Taxigewerbe fielen den Zollbeamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Traunstein in diesem Taxiunternehmen Ungereimtheiten auf, die zu weiteren Nachforschungen und schließlich zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens führten. Dem 49-jährigen Taxiunternehmer konnte nachgewiesen werden, für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer*innen die Sozialversicherungsabgaben in 125 Fällen nicht in der erforderlichen Höhe entrichtet zu haben.
Die konkrete Methode des Angeklagten bestand darin, seinen Taxifahrer*innen lediglich die tatsächlichen Fahrtzeiten und nicht, wie vorgeschrieben, auch die Standzeiten an den Taxiständen zu entlohnte. Mit anderen Arbeitnehmern hatte er eine Nettovergütung in Höhe von 40 % des erwirtschafteten Umsatzes vereinbart. Die jeweiligen Beträge wurden jedoch nicht korrekt in der Lohnbuchhaltung des Unternehmens erfasst. Dieses Vorgehen ist als "Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt" nach § 266a StGB strafbar. Insgesamt enstand so ein Schaden von fast 90.000 Euro an entgangenen Sozialversicherungsbeiträgen bei den Kranken- und Rentenversicherungen, was das Gericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten im Urteil kommen ließ. Sein Geständnis und seine Bemühungen um Schadenswiedergutmachung gegenüber der Rentenversicherung bewegten das Gericht jedoch dazu, die Freiheitsstrafe trotz zweier einschlägiger Vorstrafen noch zur Bewährung auszusetzen.
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