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HZA-DA: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz

HZA-DA: Bundesweite Mindestlohnprüfung des Zolls Finanzkontrolle Schwarzarbeit im gesamten Bundesgebiet im Einsatz
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Darmstadt (ots)

Gestern, den 09.03.2023 prüften 88 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Darmstadt im Rahmen einer bundesweiten verdachtsunabhängigen Schwerpunktaktion die Einhaltung des Mindestlohns. Dabei wurden knapp 100 Arbeitgeber geprüft und vor Ort rund 135 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihrer Beschäftigung befragt.

Geprüft wurden schwerpunktmäßig Gastronomiebetriebe, der Einzelhandel und Logistikunternehmen. Die bisherige Bilanz der Maßnahme: Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten zwei Ordnungswidrigkeitsverfahren aufgrund Verstöße gegen das Mindestlohngesetz ein. Daneben müssen in rund 74 Fällen weitere Ermittlungsmaßnahmen durchgeführt werden.

An die gestern durchgeführten Prüfungen schließen sich umfangreiche Nachermittlungen an, indem die vor Ort erhobenen Daten der Arbeitnehmer mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen und weitere Geschäftsunterlagen geprüft werden. Hierbei steht der Zoll in engem Informationsaustausch mit anderen Behörden und der Rentenversicherung.

Seit dem 1. Oktober 2022 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 12,00 Euro brutto pro Stunde. Hierauf hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer Anspruch. Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber, die diesen Anspruch unterschreiten, sind unwirksam und werden bei Aufdeckung geahndet. Neben dem allgemeinen Mindestlohn gibt es noch eine Reihe von Branchenmindestlöhnen, z.B. in der Pflege, der Gebäudereinigung und im Dachdeckerhandwerk.

Bei den Prüfungen der FKS werden regelmäßig Verstöße gegen die Mindestlohnbedingungen mit unterschiedlichen Manipulations- bzw. Begehungsformen festgestellt. Beispielsweise werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Praktikanten, Auszubildende oder Selbständige bezeichnet. Auch werden oftmals Stundenaufzeichnungen unrichtig, unvollständig bzw. gar nicht geführt, um Mindestlohnverstöße zu verschleiern.

Im vergangenen Jahr leitete das Hauptzollamt Darmstadt knapp 145 Verfahren wegen Verstoßes gegen den Mindestlohn gegen Arbeitgeber ein. Auch im laufenden Jahr liegt der Fokus der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auf den Mindestarbeitsbedingungen der Unternehmen und den organisierten Formen von Schwarzarbeit.

Zusatzinformation:

Die FKS führt ganzjährig regelmäßig ähnliche Schwerpunktprüfungen sowohl bundesweit als auch regional mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen zu erhalten. Dies ist ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Darmstadt
Pressesprecherin
Tanja Ackermann
Telefon: 06151-9180-1006
E-Mail: presse.hza-darmstadt@zoll.bund.de
www.zoll.de

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