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POL-DN: Schutz vor Anlagebetrug

Kreis Düren (ots)

Die Fälle von Anlagebetrug (sog. Cybertrading-Fraud bzw. Boiler-Room-Scam) haben in den letzten Monaten im Kreis Düren zugenommen. Die Schäden der Opfer sind oft gewaltig und ruinös - teilweise geht es um Eurobeträge im sechsstelligen Bereich.

Eine 64-Jährige aus Jülich wurde beispielsweise im September von einer Chatbekanntschaft ermuntert, 260.000 Euro in eine Trade-Plattform zu investieren. Als sie die Auszahlung von Einzahlungen und Gewinn im November zurückforderte, wurde dies verweigert. Sie solle zunächst eine Steuer auf ein digitales Konto überweisen, hieß es von den unbekannten Tätern. Erst zu diesem Zeitpunkt wurde der Betrug für die 64-Jährige erkennbar und sie meldete sich bei der Polizei.

Auch ein 44-Jähriger aus Nörvenich wurde Opfer eines Betrugs. Im Zeitraum von Ende Juli bis Anfang Oktober verlor er insgesamt 100.000 Euro an ein Unternehmen, auf welches er in sozialen Medien aufmerksam geworden war. Das Unternehmen warb damit, Gewinne aus der Wirtschaftskrise möglich zu machen. Nach einer ersten Zahlung von 249 Euro wurde ihm kurz darauf tatsächlich Geld zurücküberwiesen. Dann bot man dem Mann aus Nörvenich an, noch mehr Gewinne zu ermöglichen. Hierfür müsse man sich auf seinen Rechner schalten. Vermutlich spähten die unbekannten Täter hierbei Daten aus - und überwiesen im Anschluss unerlaubt Geld vom Konto des 44-Jährigen.

In Düren-Birkesdorf wurde zudem ein 67-Jähriger betrogen. Er hatte online Kontakt zu einem kfunkMann, der angab, mit ihm gemeinsam in Kryptowährung investieren zu wollen. Er zahlte insgesamt 200.000 Euro, bis er den Betrug bemerkte und sich an die Polizei wandte.

Fälle wie diese nimmt die Polizei im Kreis Düren zum Anlass zu appellieren, vor der Abwicklung einer Überweisung Internetseiten gründlich zu überprüfen. Überprüfung des Unternehmenssitzes bzw. des Impressums: Wenn das Unternehmen über kein vollständiges Impressum oder keinen Sitz in Deutschland verfügt, sollte man bei der Registrierung besonders vorsichtig und aufmerksam sein. Überprüfung des Zahlungsempfängers: Sollte es sich bei den Zahlungsempfängern um ausländische Konten handeln, so ist Vorsicht geboten. Transaktionen ins Ausland sind schwer wieder rückgängig zu machen. Überprüfung von Rezensionen zur Plattform: Einfache Internetrecherchen in Suchmaschinen, Foren o. ä. bieten einen guten Anhaltspunkt um sich einen ersten Eindruck über entsprechende Internetseiten zu machen. Auch hier gilt, dass die Rezensionen nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen. Vorab Kontakt zur Bank suchen: Bevor Investitionen über das Internet getätigt werden, sollte zunächst Kontakt mit der Hausbank aufgenommen werden, um sich umfassend über Möglichkeiten und Risiken aufklären zu lassen.

Sobald der Verdacht gewonnen wird, Geschädigter einer Straftat geworden zu sein, sollten die betroffenen Personen unverzüglich die Polizei verständigen und Anzeige erstatten. Darüber hinaus sollte Kontakt zur Hausbank aufgenommen werden, um bereits getätigte Zahlungen möglicherweise wieder rückgängig zu machen. Auf Folgemeldungen (z. B. Mahnungsschreiben durch Anwaltskanzleien) sollte nicht mehr reagiert werden.

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