Bundespolizeiinspektion Magdeburg
BPOLI MD: Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl: 28-Jähriger muss für 83 Tage in Haft
Stendal (ots)
Am Samstag, den 13. September 2025 um 04:49 Uhr konnte ein Reisender im Zug von Berlin nach Stendal bei der Fahrkartenkontrolle weder ein gültiges Ticket, noch ein Ausweisdokument vorweisen. Daraufhin bat der Zugbegleiter die Bundespolizei um Unterstützung bei der Identitätsfeststellung. Eine am Hauptbahnhof Stendal eingesetzte Streife nahm den Deutschen zur Überprüfung der Identität mit zur Dienststelle. Anhand seiner mündlichen Angaben konnte diese zweifelsfrei feststellt werden. Der Abgleich der ermittelten Daten im polizeilichen Fahndungsbestand ergab, dass die Staatsanwaltschaft Wuppertal gleich mit zwei Haftbefehlen nach dem 28-Jährigen suchte. Das Amtsgericht Wuppertal verurteilte den Mann im August 2023 zu einer Geldstrafe von 900 Euro beziehungsweise zu einer Ersatzfreiheitsstrafe von 60 Tagen. Hiervon hatte er bisher nur einen geringen Teil beglichen, weshalb die Staatsanwaltschaft Wuppertal im April dieses Jahres den Haftbefehl über den Restbetrag von 720 Euro beziehungsweise einer Ersatzfreiheitsstrafe von 48 Tagen erließ. Ein weiterer Haftbefehl der selbigen Staatsanwaltschaft erging im Juli dieses Jahres über 1260 Euro Geldstrafe beziehungsweise 35 Tagen Ersatzfreiheitsstrafe aus der vollstreckbaren Entscheidung des Amtsgerichtes Wuppertal von April dieses Jahres. In beiden Fällen war der Mann wegen des Erschleichens von Leistungen verurteilt worden. Die Bundespolizisten eröffneten dem Gesuchten die Haftbefehle und nahmen ihn fest. Weil er den haftabwendenden Betrag von insgesamt 1980 Euro nicht aufbringen konnte, wurde der Mann in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, um seine Restfreiheitsstrafe von insgesamt 83 Tagen anzutreten. Die Einsatzkräfte informierten die ausschreibende Behörde über die Vollstreckung der Haftbefehle. Außerdem erhielt der Mann erneut eine Strafanzeige wegen des Erschleichens von Leistungen aufgrund der aktuellen Fahrt ohne erforderliches Ticket.
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