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POL-BN: Polizei im Großeinsatz bei grenzüberschreitenden Fahndungs- und Kontrolltagen

POL-BN: Polizei im Großeinsatz bei grenzüberschreitenden Fahndungs- und Kontrolltagen
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Bonn (ots)

Die Bekämpfung von Straftaten im Bereich des Menschenhandels und der Rotlichtkriminalität waren unter anderem Schwerpunkte eines lange vorgeplanten Großeinsatzes der Bonner Polizei am Donnerstag (24.11.2022), der im Rahmen von grenzüberschreitenden Fahndungs- und Kontrolltagen der Polizei NRW stattfand. Rund 170 Einsatzkräfte waren an dem Einsatz beteiligt, der bis in den Abend hinein andauerte. Kontrolliert wurde unter anderem in zahlreichen Terminwohnungen, bordellartigen Betrieben sowie im Bereich rund um den Bonner Straßenstrich.

Die Bonner Polizei zeigte außerdem auf den Weihnachtsmärkten, in der Bonner Innenstadt, in Auerberg und in Tannenbusch starke Präsenz.

Zudem fanden an unterschiedlichen Orten integrative Verkehrskontrollen statt. Dies diente der Bekämpfung von Hauptunfallursachen sowie der Erkenntnisgewinnung zu reisenden Tätern.

Unterstützt wurde die Polizei im Einsatz von Zivilfahndern und Bereitschaftspolizeikräften der Bundespolizei, Ämtern der Stadt Bonn sowie dem Zoll und der Steuerfahndung.

Bei den Kontrollen im Rotlichtmilieu wurden im Laufe des Einsatzes fünf Frauen vorläufig festgenommen, weil sie im Verdacht stehen, sich illegal in Deutschland aufzuhalten. Sie wurden alle erkennungsdienstlich behandelt. Eine Frau wurde zudem festgenommen, weil gegen sie ein Ersatzhaftbefehl vorlag. Gegen Zahlung der im Haftbefehl angegeben Geldsumme wurde die Frau wieder auf freien Fuß gesetzt.

Nach einer schlagartig durchgeführten Kontrollaktion in Tannenbusch flüchteten mehrere Männer vor den Einsatzkräften. Auf ihrer Flucht warfen ein 18-Jähriger und ein 21-Jähriger Gegenstände in das Gleisbett der Bahnlinie. Der Bahnverkehr wurde für eine Absuche der Gleise für etwa 20 Minuten unterbrochen. Es stellte sich heraus, dass die beiden Verdächtigen versucht hatten, Betäubungsmittel zu "entsorgen". Die Männer konnten gestellt werden - sie führten unter anderem eine Feinwaage und mutmaßliches Dealgeld mit sich. Auf richterliche Anordnung durchsuchten Ermittler auch die Wohnung des 21-Jährigen, der bereits wegen gleichgelagerter Delikte polizeibekannt ist. In der Wohnung wurde weiteres Bargeld aufgefunden, das mutmaßlich aus Drogengeschäften stammt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betäubungsmittelhandels wurde eingeleitet.

Ein 26-Jähriger, der auch in Tannenbusch kontrolliert wurde, führte ebenfalls Betäubungsmittel mit sich. Auch hier wurden Drogen und mutmaßliches Dealgeld sichergestellt.

Bei den Verkehrskontrollen unter anderem in Meckenheim und Tannenbusch wurden insgesamt 129 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei wurden neun Verwarngelder und vier Ordnungswidrigkeitenverfahren erhoben bzw. eingeleitet. Gegen drei Autofahrende leiteten die Einsatzkräfte Ermittlungsverfahren ein, weil sie ein Kraftfahrzeug ohne die erforderliche Fahrerlaubnis geführt hatten.

Ein 32-jähriger Lkw-Fahrer führte bei seiner Überprüfung an einer Kontrollstelle in Meckenheim keinerlei Personalpapiere mit sich. An seinem Wohnort sollte daraufhin ein amtlicher Lichtbildausweis sowie der Führerschein des Mannes eingesehen werden. Hier ergaben sich Hinweise auf den Besitz illegaler Drogen. Ein Richter ordnete daraufhin auch in diesem Fall die Durchsuchung des Wohnhauses an. Hierbei wurden weitere Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Der 32-Jährige zeigte zudem drogentypische Ausfallerscheinungen. Ein freiwillig durchgeführter Drogenschnelltest war dann auch positiv. Zur Beweissicherung ordneten die Polizeibeamten eine Blutprobe an. Den Mann erwartet ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens eines Kraftfahrzeuges unter Betäubungsmitteleinflusses und ein Ermittlungsverfahren wegen Drogenbesitzes.

Die Stadt Bonn beteiligte sich an der Aktion mit gewerbe- und lebensmittelrechtlichen Kontrollen. Die städtischen Mitarbeitenden überprüften sieben Prostitutionsstätten im Bonner Stadtgebiet auf Einhaltung des Prostituiertenschutzgesetzes. Das Gesetz bezweckt die Verbesserung der Arbeitsbedingungen von in der Prostitution tätigen Personen. Gravierende Verstöße gegen die Vorschriften wurden weder im Hinblick auf die Ausstattung der genutzten Räumlichkeiten, noch in Bezug auf die von den in der Prostitution tätigen Personen vorzulegenden Papiere festgestellt. Von den 73 überprüften Personen konnten lediglich drei die notwendigen Ausweise und Bescheinigungen nicht nachweisen.

Die Lebensmittelkontrolleur*innen der Stadt überprüften vor allem Fahrzeuge, auf oder in denen Lebensmittel transportiert wurden. Dabei wurde ein Lebensmittelhändler ohne die erforderliche Erlaubnis für den Betrieb eines fahrenden Lebensmittelgewerbes angetroffen. Gegen ihn wird die Stadt ein Verfahren einleiten. Einem fahrenden Fleisch- und Wurstwagen wurde wegen eklatanter Verstöße der weitere Verkauf der Ware untersagt. Bei vier weiteren Fahrzeugen gab es keine Beanstandung. Außerdem kontrollierte die Stadt zwei Imbisse und die Kantine in einem Bordell. Aufgrund der unhygienischen Verhältnisse verfügten die Kontrolleure die Schließung der Kantine. Gegen den Betreiber wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet. In den beiden Imbissen fielen nur geringfügige Mängel auf.

Der Zoll leitete unter anderem drei Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland ein. In zwei Fällen bestand der Verdacht der Veruntreuung von Arbeitsentgelt.

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