Bundespolizeiinspektion Hamburg
BPOL-HH: Lebensgefährlicher Gleisspaziergang im laufenden Zugbetrieb- Frau verläuft sich beim Spaziergang in den Gleisen-
Hamburg (ots)
Nach jetzigem Sachstand der Bundespolizeiinspektion Hamburg soll am 22.11.2025 gegen 14.55 Uhr eine Frau (w.35) am Harburger Bahnhof Höhe Bauhaus in der Schlachthofstraße entlang der Gleise gelaufen sein. Ein Zeuge informierte telefonisch die Einsatzzentrale der Bundespolizei über die "Gleisgängerin". Umgehend wurde eine Streckensperrung der entsprechenden Gleise veranlasst. Schnellst möglich erreichte ein Streifenteam der Bundespolizei den Einsatzort und konnte die Frau im Gleisbereich entdecken. Sofort wurde die deutsche Staatsangehörige aus dem Gefahrenbereich gebracht und die Streckensperrung nach eingehender Kontrolle auf weitere Personen im Gleis wieder aufgehoben.
"Zwischenzeitlich wurden im Bundespolizeirevier parallel zu den Einsatzmaßnahmen vor Ort die Videoaufnahmen relevanter Überwachungskameras durch Bundespolizisten gesichtet. Dabei war zu sehen wie ein ICE direkt an der Frau im Gleisbereich vorbeifährt. Anschließend quert die 35-Jährige im laufenden Bahnbetrieb mehrere Gleise und spaziert in nördliche Richtung (Richtung Hamburger Hauptbahnhof)."
Während des Gleisspaziergangs und der Gleisquerung fand am Bahnhofbereich weiterer Regelbetrieb statt, sodass folglich jederzeit neben dem ICE, weitere Züge auf den betroffenen Gleisen hätten verkehren können.
"Eine Ansprache durch die eingesetzten Bundespolizisten, dass ihr Verhalten lebensgefährlich war, nahm die Frau regungslos zur Kenntnis und reagierte unkooperativ. In der Folge wurde sie eindringlich über die Gefahren in den Gleisen aufgeklärt."
Daraufhin gab die Betroffene an, dass sie sich im Gleisbereich verlaufen hatte und eigentlich nach München gelangen möchte.
Die Frau wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen vor Ort entlassen. Gegen die Betroffene wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Bundespolizeiinspektion Hamburg wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
Hinweise: Videoaufnahmen können nicht zur Verfügung gestellt werden. Über Betriebsstörungen im Bahnverkehr können von der Bundespolizei keine Auskünfte erteilt werden. Weitere Auskünfte über die Inhalte der Pressemitteilung hinaus können von der Pressestelle der Bundespolizeiinspektion zu nicht erteilt werden.
"RC"
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