Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern
BPOL-KL: Fahrzeugkontrolle deckt Straftaten und Haftbefehl auf
Pirmasens (ots)
Gemeinsame Pressemitteilung der PI Pirmasens und BPOLI Kaiserslautern
Die polizeiliche Überprüfung eines Kfz-Kennzeichens im Grenzbereich führte am 30. Oktober 2025 zur Aufdeckung verschiedener Straftaten, einem Haftbefehl sowie einer Reihe umfangreicher polizeilicher Maßnahmen.
Eine Streife der Bundespolizei Kaiserslautern hatte auf der BAB 8 einen VW Golf festgestellt und die Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass der Versicherungsschutz für das Fahrzeug bereits eine Woche zuvor erloschen war. Daraufhin hielten die Polizisten das Fahrzeug für eine Kontrolle an.
Das Fahrzeug konnte schließlich auf dem Parkplatz eines Elektrofachmarktes in Pirmasens angehalten werden. Im Wagen befanden sich zunächst zwei männliche Personen. Während des Anhaltevorgangs stieg jedoch der Beifahrer aus und konnte sich unerkannt aus dem Fahrzeug entfernen.
Bei der anschließenden Kontrolle gab der 44-jährige türkische Fahrer an, den Mitfahrer nicht zu kennen und ihn zuvor als Anhalter mitgenommen zu haben. In dem Fahrzeug wurde ein Rucksack aufgefunden, der Dokumente des mutmaßlichen Beifahrers beinhaltete.
Eine Überprüfung der Personendaten erklärte, warum sich der Mann aus dem Staub gemacht hatte. Gegen den 44-jährigen italienischen Mitfahrer lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Memmingen wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vor. Die Polizei Pirmasens wurde informiert und zur Unterstützung hinzugezogen. Außerdem wurden Fahndungsmaßnahmen gegen den Flüchtigen eingeleitet.
Die Überprüfung des Fahrens ergab, dass er bereits seit Januar 2004 nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem gab er an, am Wochenende zuvor Betäubungsmittel konsumiert zu haben, verweigerte jedoch einen Urintest. Die Beamten der Polizei Pirmasens übernahmen aufgrund der Zuständigkeit vor Ort den Sachverhalt und verbrachten den Mann zur Dienststelle, wo eine Blutentnahme durchgeführt wurde.
Aufgrund des zunächst unklaren Aufenthaltsstatus des 44-Jährigen wurde Rücksprache mit der zuständigen Ausländerbehörde gehalten. Diese bestätigte, dass er einen Folgeantrag auf Aufenthalt gestellt habe und somit bis zur endgültigen Entscheidung einen vorläufig legalen Aufenthaltsstatus besitzt.
Im Zuge der Fahndung und weiteren Ermittlungen konnte auch der zuvor geflüchtete und mit Haftbefehl gesuchte Beifahrer gestellt werden. Er hatte versucht, sich in einem Baumarkt im Stadtgebiet zu verstecken. Zivilkräfte der Polizei waren ihm auf die Schliche gekommen. Sie nahmen den Mann fest. Der 44-Jährige Italiener wurde zur Verbüßung seiner Haftstrafe von 20 Tagen in die JVA Zweibrücken überstellt.
Gegen den gleichaltrigen Fahrer wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Gegen die 34-jährige Fahrzeughalterin wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts eingeleitet, als Halterin das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne erforderliche Fahrerlaubnis zugelassen zu haben.
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