Polizeiinspektion Verden / Osterholz
POL-VER: Woche 3 der Quizreihe "Fahrrad Freitag" der Polizeiinspektion Verden/Osterholz
Landkreis Verden und Landkreis Osterholz (ots)
In der dritten Woche der Quizreihe "Fahrrad Freitag" der Polizeiinspektion Verden/Osterholz wird sich mit dem Thema "Fußgängerüberweg" auseinandergesetzt.
Die Frage dieser Woche lautet:
Wer hat hier Vorrang?
A: Der Radfahrer, weil er so gut sichtbar ist.
B: Die Autofahrerin, weil sie vor dem Radfahrer auf dem Zebrastreifen war.
C: Radfahrer/-innen haben Vorrang gegenüber den Autos, wenn sie vorher absteigen und den Fußgängerüberweg zu Fuß überqueren.
Fahrrad Freitag - Auflösung Woche 3:
Richtig ist die Antwort C!
Vor über 65 Jahren wurde in Deutschland der Fußgängerüberweg -oder wie im Volksmund genannt "Zebrastreifen"- in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen. Erkennbar ist er an dem blauen Verkehrszeichen und den auf der Fahrbahn aufgebrachten weißen Balken.
Nachfolgend nochmal die wichtigsten Regeln dazu im Überblick: Grundsätzlich haben Fußgänger/-innen am Zebrastreifen gegenüber dem fließenden Verkehr absoluten Vorrang. Alle sich nähernden Fahrzeuge müssen dies mit mäßiger Geschwindigkeit tun, um rechtzeitig anhalten zu können und Fußgängern/-innen dann ein Überqueren zu ermöglichen.
Radfahrende können diesen Vorrang ebenfalls in Anspruch nehmen, allerdings nur, wenn sie absteigen und das Fahrrad schieben. Dann gelten sie als Fußgänger/-innen und haben die entsprechenden Rechte. Mit einer gewissen Geschwindigkeit an den Fußgängerüberweg heranfahrende Radfahrer/-innen sind für Autofahrer oftmals viel zu spät zu erkennen. Die Polizei empfiehlt, dass Radfahrende dies zu ihrem eigenen Schutz bedenken und sich entsprechend verhalten sollten, indem sie absteigen und dadurch für alle sichtbar machen, dass sie den Zebrastreifen überqueren möchten.
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