Polizeiinspektion Delmenhorst / Oldenburg - Land / Wesermarsch
POL-DEL: Landkreis Wesermarsch: Schwerpunktkontrollen auf den Bundesstraßen 212 und 437 im Zuständigkeitsbereich der Polizei Nordenham
Delmenhorst (ots)
Im Zeitraum vom 27. Oktober 2025 bis zum 02. November 2025 wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizei Nordenham Schwerpunktkontrollen zu den Themen "Bekämpfung der Unfallursachen Alkohol- und Drogenbeeinflussung" sowie der "Ahndung unfallträchtigen Fahrverhaltens" durchgeführt.
Die Kontrollwoche endete in einer nächtlichen Großkontrolle am 01. November 2025 auf der B437 im Bereich des Wesertunnels. Hierbei wurde die Polizei Nordenham von den umliegenden Dienststellen sowie dem Zoll, dem Technischen Hilfswerk und der Straßenmeisterei unterstützt.
In der gesamten Kontrollwoche konnten insgesamt 162 Ordnungswidrigkeiten festgestellt und geahndet sowie acht Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Es wurden unter anderem 37 Verstöße wegen verbotswidriger Handynutzung und 40 Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt. Besonders erwähnenswert ist hierbei ein Geschwindigkeitsverstoß, bei welchem ein Fahrzeugführer die B 212 mit gemessenen 180 km/h, bei einer maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h, befuhr.
Im Rahmen der Großkontrolle am Wesertunnel missachtete ein 45-Jähriger aus Bremerhaven die Anhaltesignale und entzog sich der Kontrolle mit seinem Pkw. Nacheilende Kräfte konnten den Pkw unmittelbar danach kontrollieren. Der Fahrzeugführer räumte den Alkoholkonsum ein. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,10 Promille. Ihm wurde durch einen Arzt eine Blutprobe entnommen. Zudem wurde der Führerschein beschlagnahmt.
In einer weiteren Kontrolle konnten bei einem Beifahrer 300 Gramm Haschisch sowie eine kleine Menge Kokain gefunden werden. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg wurde durch das Amtsgericht Oldenburg ein Durchsuchungsbeschluss erlassen. Die Wohnungsdurchsuchung führte zum Auffinden weiterer 70 Gramm Kokain sowie Verkaufsmaterialien für Betäubungsmittel. Der 22-jährige Beschuldigte wurde zunächst vorläufig festgenommen und am Folgetag aus dem polizeilichen Gewahrsam entlassen. Die beschlagnahmten Betäubungsmittel haben einen geschätzten Verkaufswert von ca. 8600 Euro.
Im gesamten Kontrollzeitraum konnten zudem insgesamt bei sieben Fahrzeugführern festgestellt werden, dass diese unter der Wirkung von Betäubungsmitteln standen, sodass bei ihnen eine Blutprobe entnommen und die Weiterfahrt untersagt wurde.
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Sönke Harfst
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