POL-CUX: Der erste Frost ist da - Tipps der Polizeiinspektion Cuxhaven für die Sicherheit im Straßenverkehr
Cuxhaven (ots)
Landkreis Cuxhaven. In der dunklen Jahreszeit spielt die Sichtbarkeit von Verkehrsteilnehmenden eine große Rolle. Um früh gesehen zu werden, ist das Tragen heller und reflektierender Kleidung für Fußgänger und Radfahrende absolut ratsam, um ihre Sicherheit durch gute Sichtbarkeit deutlich zu erhöhen und das Unfallrisiko zu minimieren.
Um auch die Sichtbarkeit von Kraftfahrzeugen zu gewährleisten, überprüfen Sie regelmäßig die Beleuchtungseinrichtung des Fahrzeugs, da Verschmutzungen der Scheinwerfergläser erheblich die Leuchtweite verringern. Schalten Sie das Fahrzeuglicht komplett ein, da die Automatikfunktion des Lichtes technisch häufig Nebel nicht erkennt und die Fahrzeuge dann ohne Licht unterwegs sind, obwohl die Sichtbarkeit durch Nebel stark eingeschränkt ist. Wenn die Scheiben frei gekratzt werden müssen, sollte dieses auch mit der Heck- und Seitenscheibe geschehen. Bei Schnee sind Kraftfahrzeuge komplett von diesem zu befreien, damit Unfälle durch zum Beispiel herabwehende Eisplatten vermieden werden.
In der dunklen Jahreszeit stellen Schnee- und Eisglätte immer wieder eine Herausforderung dar. Eine gute Vorbereitung ist daher unerlässlich. Bereits mit einer minimalen Winterausstattung können Sie vielen wetterbedingten Überraschungen entgegenwirken. Ein Eiskratzer, Handfeger und Enteisungsmittel für Scheiben und Türschlösser sollten zu der Standardausrüstung eines jeden Fahrzeugführers gehören.
Des Weiteren sollte das Fahrzeug mit Winterreifen (empfohlenen Mindestprofiltiefe beträgt vier Millimeter) bestückt sein. In Deutschland gilt die situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Die Faustformel von Oktober bis Ostern (O bis O) ist zwar ein grober Hinweis, hat rechtlich jedoch keine Relevanz und der Fahrzeugführende hat vor Fahrtantritt die tatsächlichen Straßenverhältnisse zu berücksichtigen. Reifen müssen bei einer Unterschreitung der vorgeschriebenen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern ausgetauscht werden. Fachleute empfehlen jedoch für Winterreifen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern, da mit geringer werdender Profiltiefe unter anderem die Haftung auf nasser Fahrbahn deutlich nachlässt. Es gibt keinen vorgeschriebenen Grenzwert für das Alter von Reifen. Dennoch lässt das Material über die Zeit nach. Reifenhersteller und Experten raten bereits ab einem Alter von 6 Jahren, über eine Neuanschaffung von Rädern unabhängig von der Profiltiefe, nachzudenken. Aktuell zugelassene Winterreifen erkennt man am ,,Alpine''-Symbol, einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke. Reifen mit M+S-Kennzeichnung sind bei winterlichen Straßenverhältnissen nicht mehr ausreichend.
Auch Radfahrende schützen sich durch gute Sichtbarkeit. Das Licht des Fahrrades sollte natürlich funktionieren und auch eingeschaltet werden. Des Weiteren müssen Radfahrende darauf achten, dass sie ihr Fahrverhalten den Straßenbedingungen ebenfalls anpassen und durch andere Verkehrsteilnehmende schwerer gesehen werden.
Sind alle Vorkehrungen getroffen, ist zu beachten, dass bereits bei niedrigen Plusgraden mit Glätte zu rechnen ist. Besonders auf Brücken und Autobahnauf- und abfahrten, sowie in Walddurchfahrten bildet sich schnell Reifglätte.
"Fahren Sie mit angepasster Geschwindigkeit, vorausschauend und vermeiden Sie abruptes Bremsen und Lenken. Halten Sie ausreichend Sicherheitsabstand, um rechtzeitig ihr Fahrzeug auch bei unvorhersehbaren Ereignissen zum Stillstand abbremsen zu können", rät Birte Heimberg, Verkehrssicherheitsberaterin der Polizeiinspektion Cuxhaven.
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