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POL-CUX: Verkehrssicherheitsarbeit - Schwerpunktkontrollen Radfahrende und Zweirad-Elektromobilität

Cuxhaven (ots)

Cuxhaven. Im Monat Mai wurden im Stadtgebiet Cuxhaven sowie in den Bereichen Nordholz, Altenwalde, Otterndorf und Ihlienworth verstärkte Zweiradkontrollen durchgeführt. Kontrollen bilden neben präventiven Ansätzen (z.B. wie gestern angekündigte, begleitete Radtouren) eine weitere Säule in der gesamtheitlichen Verkehrssicherheitsarbeit.

Bei den Kontrollen wurden insgesamt 101 Verstöße im Bereich von Verkehrsordnungswidrigkeiten sowie vier weitere Strafanzeigen (2x Trunkenheit im Straßenverkehr und 2x Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) festgestellt.

Hintergrund dieser Kontrollen sind die seit Jahren ansteigenden Verkehrsunfallzahlen mit Fahrrad- und Pedelecfahrenden sowie Personen, welche mit E-Scootern am Straßenverkehr teilnehmen. Der überwiegende Teil aller Unfälle ist gänzlich oder zu weiten Teilen auf menschliches Fehlverhalten zurückzuführen. Vorfahrtsverstöße sind hier hauptunfallursächlich. Unfallverursacher sind hierbei zu gleichen Teilen Kraftfahrzeugführende als auch die Fahrrad-, Pedelec oder E-Scooterfahrenden, welche durch ihr Fehlverhalten (z.B. das Fahren auf der falschen Straßenseite, ohne Licht oder durch elektronische Geräte abgelenkt) die Unfalle verursachen.

Im Jahr 2022 verunfallten im Vergleich zum Vorjahr 25% mehr Fahrradfahrende und fast 75% mehr Pedelecfahrende im Zuständigkeitsgebiet der Polizeiinspektion Cuxhaven. Tendenzen für die ersten Monate im Jahr 2023 lassen darauf schließen, dass die Unfallzahlen in diesem Bereich massiv weiter steigen könnten.

Zwei Aspekte werden während der Kontrollen und bei der Auswertung der Verkehrsunfallzahlen mit den genannten Verkehrsteilnehmenden oft festgestellt:

   1. Nicht selten fehlt es an einem Gefahrenbewusstsein im 
      Straßenverkehr. Hohe Geschwindigkeiten (z.B. bei Pedelecs und 
      E-Scootern) und Verkehrsströme, welche sich zunehmend auf 
      unterschiedliche und neue Verkehrsmittel erstrecken, werden 
      nicht oder nur unzureichend wahrgenommen. Verkehrssituationen 
      werden falsch eingeschätzt oder das eigene, fahrerische Können 
      überschätzt. Präventive Maßnahmen durch die Polizei, 
      Verkehrswachten und andere Organisationen und Institutionen 
      setzen genau hier an. Gegenseitige Rücksichtnahme und 
      vorausschauendes Fahren sind Schlüsselverhaltensweisen der 
      Verkehrsteilnehmenden, um aktiv Unfälle zu verhindern.
   2. In Zusammenhang mit einem fehlenden Gefahrenbewusstsein steht 
      leider nicht selten ein fehlendes Unrechtsbewusstsein. Bei den 
      Kontrollen wird oft festgestellt, dass die Sinnhaftigkeit von 
      Regeln im Straßenverkehr in Frage gestellt oder sogar gänzlich 
      ignoriert werden. Immer wieder wird den Kontrollierenen bei 
      Verstößen entgegengehalten, dass das festgestellte 
      Fehlverhalten ja "nicht so schlimm" sei. Nicht weniger selten 
      wir die eigene Verantwortung als Fahrradfahrender in den 
      Hintergrund gerückt, denn "die PKW-Fahrer seien ja noch viel 
      schlimmer".

Verkehrsregeln haben entgegen vieler Auffassungen nicht den Sinn, die Freiheit einzelner Personen zu begrenzen, sondern sie bieten den Verkehrsteilnehmenden Unterstützung, da durch diese Regeln das Verhalten des Einzelnen kalkulierbar sein soll. Der sogenannte Vertrauensgrundsatz im Straßenverkehr gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Es darf - so der Grundsatz - bei aller notwendigen Rücksicht darauf vertraut werden, dass der/die andere sich im Straßenverkehr regelgerecht verhält. Stellen Beamtinnen und Beamte des Polizeidienstes fest, dass gegen diese Regeln verstoßen wird, dann können und dürfen Sie einschreiten und den Regelverstoß auf verschiedene Arten sanktionieren. Wo mündliche Verwarnungen und erzieherische Gespräche keinen oder nur geringen Erfolg versprechen, da dürfen und sollen repressive Maßnahmen wie Verwarn-, Bußgelder oder im schlimmsten Fall die Einleitung eines Strafverfahrens ansetzen. Ziel ist am Ende nicht die "Bestrafung" des Einzelnen, sondern die Hoffnung auf Einsicht und zukünftiges regelgerechtes Verhalten aus Überzeugung. Dies dient nicht nur der Sicherheit des individuell betroffenen Bürgers, sondern aller Teilnehmenden am Straßenverkehr.

Die Kontrollen im Mai waren hierbei der Auftakt zu weitergehenden Maßnahmen und Kontrollen, die das Ziel haben, die Verkehrsunfallzahlen in diesem Bereich nachhaltig zu reduzieren und allen Verkehrsteilnehmenden unter Berücksichtigung der sich verändernden Mobilitätsformen eine möglichst risikoarme Teilnahme am Straßenverkehr zu ermöglichen.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Stephan Hertz
Telefon: 04721-573-404
E-Mail: pressestelle@pi-cux.polizei.niedersachsen.de
http://ots.de/PI0z7T

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