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POL-H: Verdacht der gewerbsmäßigen Erpressungen - zwölf Objekte durchsucht

Hannover (ots)

Gemeinsame Presseinformation der Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizeidirektion Hannover

Verdacht der gewerbsmäßigen Erpressungen - zwölf Objekte durchsucht

Ermittler des Zentralen Kriminaldienstes haben am Freitag, 06.12.2019, von 06:00 Uhr an, mehrere Wohnungen und Grundstücke in Hannover, Langenhagen, Ronnenberg sowie in Braunschweig und Lemgo durchsucht. Beamte des Fachkommissariats für Raub- und Erpressungsdelikte ermitteln insgesamt gegen acht Verdächtige wegen gewerbsmäßiger Erpressungen im Zusammenhang mit Autoverkäufen in den südlichen und östlichen Bundesländern sowie Niedersachsen.

Nach derzeitigem Ermittlungsstand des Fachkommissariats waren rund 60 Fälle von gewerbsmäßiger Erpressung bekannt geworden. Die drei Hauptverdächtigen (21, 24 und 26 Jahre alt) gaben sich bei privaten Verkäufern, die ihre Autos auf Internetplattformen inseriert hatten, als vermeintliche Autohändler aus. Die anschließenden Verkaufsverhandlungen fanden wie folgt statt:

Die falschen Autohändler führten zunächst die Kaufs- und Preisverhandlungen via Telefon mit den späteren Geschädigten durch. Nachdem eine Einigkeit über einen Preis erzielt worden war, wurden die privaten Autoverkäufer zu einer Internetseite gelotst. Für diese hatten sie von den Tätern persönliche Zugangsdaten erhalten. Nachdem sich die Geschädigten angemeldet hatten, fanden sie ihre Fahrzeugdaten vor. Diese hatten die Täter von den Internetplattformen übernommen. Jedoch verfälschten die Täter das Fahrzeugbaujahr. Die Geschädigten bemerkten dies jedoch nicht und gingen in der Folge diesen Kaufvertrag via Internet ein.

Wenige Tage später wollten Mittäter (Alter von 22 bis 31 Jahre) die Fahrzeuge bei den Geschädigten abholen. Dabei führten sie zunächst Pkw-Überprüfungen (u. a. Lackmessungen) durch. Im weiteren Verlauf überprüften die Kfz-Abholer zudem auch die Zulassungsdaten des Fahrzeugs mit den im Kaufvertrag erfassten Daten. Dabei wiesen die Täter die Geschädigten drauf hin, dass die Daten vom Verkäufer angeblich falsch angegeben worden seien. Zudem erfanden die Abholer Mängel an den Autos.

Sich daran anschließend kam es zu Telefonaten zwischen den Hauptverdächtigen und den Geschädigten. Dabei gaben die Täter an, dass ihnen durch die falsche Angabe der Pkw-Daten und vermeintliche Fahrzeugmängel nun ein finanzieller Schaden entstanden sei. Nun wurden die Geschädigten unter Druck gesetzt. Ihnen wurden falsche Rechnungen im Zusammenhang mit bereits beauftragten Kfz-Überführung vorgelegt. Zudem wurde mit potentiellen Gerichtskosten sowie Schadensersatzforderungen gedroht.

Als Alternative wurde den Autoverkäufern angeboten, dass man das Auto übernehmen könne, wenn der Fahrzeugpreis erheblich gesenkt würde. In den rund 60 bekannten Fällen gaben die Geschädigten nach und senkten die Verkaufspreise teilweise erheblich.

Nachdem der neue Preis vereinbart worden war, fertigten die Abholer einen Blankokaufvertrag und übernahmen die Autos.

Durch die enge Zusammenarbeit zwischen Staatsanwaltschaft Hannover und der Polizei Hannover gelang es, zwölf richterliche Durchsuchungsbeschlüsse für Objekte in Hannover, Langenhagen, Ronnenberg sowie Braunschweig und Lemgo zu erwirken. Ermittler schlugen am heutigen Freitag zu und beschlagnahmten umfangreiches Beweismittel (u. a. gefälschte Dokumente, Mobiltelefone, Computer und Bargeld). Zudem konnten zwei Männer (21 und 25 Jahre) aufgrund von Untersuchungshaftbefehlen festgenommen werden. Die Ermittler schätzen den Schaden in den bisher bekannten Fällen auf rund 80.000 Euro. Die Beamte des Fachkommissariats für Raub- und Erpressungsdelikte gehen aktuell davon aus, dass es in diesem Deliktsbereich ein erhebliches Dunkelfeld gibt.

Die Auswertung der beschlagnahmten Beweismittel dauert derzeit an. /has, ahm

Die Polizei Hannover weist ausdrücklich drauf hin: Führen Sie beim Verkauf detaillierte Überprüfungen ihrer angegebenen Fahrzeugdaten durch und lassen Sie sich bei Verkaufsgesprächen nicht unter Druck setzen!

Weitere Tipps und Hinweise zum Verkauf von ihrem Fahrzeug finden Sie hier: https://sicherer-autokauf.de/

Rückfragen bitte an:

Erster Staatsanwalt Oliver Eisenhauer
Tel.: 0511 347-5135
Mobil: 0172 1533574
E-Mail: STH-B-Pressestelle@justiz.niedersachsen.de

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