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POL-NE: Polizei nimmt E-Scooter-Fahrende ins Visier

Neuss (ots)

Laut Gesetzgeber sind E-Scooter als Kraftfahrzeuge eingestuft. Sie unterliegen somit in Bezug auf das Führen von Kraftfahrzeugen unter Einfluss von berauschenden Mittel den gleichen rechtlichen Bestimmungen wie zum Beispiel Autos. Das bedeutet, dass das Fahren mit E-Scootern unter dem Einfluss von Drogen oder Alkohol nicht erlaubt und unter Strafe gestellt ist. Fahrzeugführende, die unter solch einem Einfluss stehen, können eine Ordnungswidrigkeit oder gar Straftat begehen. Zudem wirken sich berauschende Mittel auf das Reaktions- und das Fahrvermögen insgesamt aus. So gefährdet man nicht nur sich selbst, sondern auch Beifahrer und unbeteiligte Verkehrsteilnehmende.

Die Polizei führt daher regelmäßig Schwerpunkteinsätze zur Verkehrssicherheit durch. Fahrzeugführende werden auf ihre Verkehrstauglichkeit geprüft.

Am Freitag lag bei den Beamten der Schwerpunkt auf der Kontrolle von E-Scootern. In den Abend- und Nachtstunden führten sie eine Vielzahl von Kontrollen durch. Bei sechs Scooter-Fahrenden bestand der Verdacht auf vorherigen Konsum von Betäubungsmittel. Den sechs Personen wurde auf einer Polizeiwache jeweils eine Blutprobe zur Bestimmung der genauen Art und Menge der Betäubungsmittel entnommen. Sie müssen sich nun in entsprechenden Ordnungswidrigkeiten- oder möglichen Strafverfahren verantworten. Zusätzlich wird durch das zuständige Straßenverkehrsamt deren Geeignetheit zum Führen von fahrerlaubnispflichtigen Fahrzeugen geprüft.

Aber nicht nur die E-Scooter-Fahrenden waren im Visier der Beamten. Auch drei Autofahrer standen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln. Ein Pkw-Fahrer hatte offenbar vorher Betäubungsmittel konsumiert und zwei weitere waren unter dem Einfluss von Alkohol in ihr Auto gestiegen. Auch sie müssen sich nun in eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren verantworten.

Die Polizei wird auch in Zukunft ihre Kontrollen zur Verkehrstüchtigkeit beibehalten. Für noch mehr Sicherheit im Straßenverkehr.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
Pressestelle
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss

Telefon: 02131 300-14000

Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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