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POL-NE: Einbürgerungsantrag: Rhein-Kreis Neuss warnt vor Betrugsmasche

Rhein-Kreis Neuss, Meerbusch (ots)

Aus aktuellem Anlass teilt die Polizei die Warnung des Amts für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss.

Gewarnt wird vor einer Betrugsmasche zum Nachteil von Personen, die sich einbürgern lassen wollen. Sie werden gelegentlich in betrügerischer Weise aufgefordert, bei Antragstellung eine Sicherheitshinterlegung zu zahlen.

Jetzt wurde ein Fall bekannt, bei dem eine russische Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Meerbusch die Einbürgerung bei einem privaten Anbieter beantragt hatte und Opfer eines Betrugs wurde. Die Frau hatte von dem Anbieter, den sie über das Internet gefunden hatte, eine Zahlungsaufforderung für eine Sicherheitshinterlegung in vierstelliger Höhe erhalten und das Geld überwiesen. Daraufhin wurde ihr per Mail ein Termin für die Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mitgeteilt. Als die Meerbuscherin zum Termin in der Kreisverwaltung erschien, wurde klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei - allerdings mit wenig Hoffnung, ihr Geld zurück zu bekommen.

Kreisdezernent Martin Stiller berichtet, dass der private Anbieter der Meerbuscherin die Zahlungsaufforderung und den Termin mit den Kontaktdaten der Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mitteilte. "Hierbei handelt es sich um einen Betrugsversuch. Ausländer und Geflüchtete werden schnell zu Opfer von Betrügern, weil sie mit den Abläufen in Deutschland häufig nicht vertraut sind", sagt der Jurist und betont: "Wer sich einbürgern lassen will, kann den Antrag nur bei einem persönlichen Termin bei uns in der Kreisverwaltung stellen. Wir verlangen vorab keine Sicherheitshinterlegung, und eine Gebühr in der Regel im niedrigen dreistelligen Bereich wird - im Rahmen der gesetzlichen Regelung - erst nach der erbrachten Leistung fällig."

Der Rhein-Kreis ist für Ausländer und Geflüchtete, die in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch sowie der Gemeinde Rommerskirchen wohnen, zuständig. Wer in Neuss oder Dormagen wohnt, wendet sich an die Stadt Neuss bzw. an die Stadt Dormagen. Interessierte finden alle wichtigen Informationen rund um die Einbürgerung unter dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/einbuergerung.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

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