All Releases
Follow
Subscribe to Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

POL-NE: Geschwindigkeitskontrolle offenbart Drogenkonsum

Neuss (ots)

Am heutigen Freitagvormittag (10.06.) führten Beamte des Schwerpunktdienstes Geschwindigkeitskontrollen am Grefrather Weg in Höhe der Alten Aachener Straße durch.

Gegen 10:45 Uhr wurde ein 34 Jahre alter Mann in einem Ford Transit angehalten. Er hatte die erlaubte Geschwindigkeit von 30 Kilometern pro Stunde um mehr als 10 Stundenkilometer überschritten.

Hinweise auf einen möglichen Rauschgiftkonsum wurden durch einen Drogenvortest untermauert. Der Test reagierte auf THC (Tetrahydrocannabinol ist der Hauptwirkstoff von Cannabis) und Amphetamin positiv, weshalb für eine beweissichere Feststellung eine Blutprobe angeordnet wurde.

Die Weiterfahrt mit einem Fahrzeug wurde dem Mann untersagt.

Das Verkehrskommissariat in Neuss wird nun die abschließende Sachbearbeitung übernommen.

Drogenkonsum führt zu deutlichen Beeinträchtigungen der optischen und akustischen Wahrnehmung sowie des Reaktions- und Konzentrationsvermögens. Daher ist es verboten, unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug zu führen. Drogenkonsumenten gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch Freunde und Familienangehörige, die bei ihnen mitfahren, und alle anderen Verkehrsteilnehmer. Wenn Fahrzeugführer unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnehmen, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit und müssen eine Geldbuße bis zu 1.500 Euro zahlen. Außerdem erhalten sie ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten. Wer drogenbedingt einen Fahrfehler macht, andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder einen Unfall baut, begeht eine Straftat. Dies hat unter anderem ein Bußgeld- bzw. Strafverfahren, eine Führerscheinsperre bis zu fünf Jahren und eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge. Ein Drogenkonsument kann die Fahrerlaubnis auch verlieren, wenn er nicht am Straßenverkehr teilnimmt. Allein der Besitz oder nachgewiesene Konsum von Drogen kann dafür schon ausreichen.

Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw

Original content of: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss, transmitted by news aktuell

More press releases: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss
More press releases: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss