Bundespolizeidirektion München
Bundespolizeidirektion München: Sicher in die Sommerferien starten: Tipps der Bundespolizei für Reisende am Flughafen München
Flugfhafen München (ots)
Die Sommerferien stehen vor der Tür, und viele Familien nutzen diese Zeit für ihre wohlverdiente Urlaubsreise. Damit der Start in die Ferien sicher und entspannt verläuft, gibt die Bundespolizei am Flughafen München wichtige Hinweise für Reisende.
Reisedokumente rechtzeitig prüfen
Überprüfen Sie vor Abflug die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und informieren Sie sich über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes. Verlassen Sie sich nicht auf ältere Erfahrungen oder Tipps aus sozialen Netzwerken - die Anforderungen können sich geändert haben.
Jede Person benötigt weltweit ein eigenes Reisedokument. Welche Dokumente für Ihr Reiseziel erforderlich sind, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Landes. In Notfällen kann die Bundespolizei am Flughafen gegen eine Gebühr und bei ausreichendem zeitlichem Vorlauf einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Dafür ist jedoch ein eindeutiger Identitätsnachweis erforderlich. Beachten Sie bitte, dass dieses Dokument nicht in allen Ländern anerkannt wird.
EasyPASS: Schneller durch die Grenzkontrolle ab 12 Jahren
Um Wartezeiten zu verkürzen, bietet die Bundespolizei die teilautomatisierte Grenzkontrolle EasyPASS an. Allgemeine Voraussetzung ist ein gültiger elektronischer Reisepass, der beim Zutritt in das EasyPASS-Gate aufgelegt und automatisch geprüft wird. Deutsche Staatsangehörige können auch den elektronischen Personalausweis nutzen.
EasyPASS können Reisende ab 12 Jahren nutzen, die entweder Bürgerinnen und Bürger der EU, des EWR oder der Schweiz sind und die mit einem elektronischen Reisepass reisen. Auch Inhaber eines gültigen deutschen Aufenthaltstitels können EasyPASS bei der Ein- und Ausreise mit ihrem elektronischen Reisepass nutzen. Weitere Informationen finden Sie unter www.easypass.de.
Reisen mit Kindern: Einverständniserklärung nicht vergessen
Reisen Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden, benötigen diese eine nachweisbare Zustimmung aller Erziehungsberechtigten - auch dann, wenn nur ein Elternteil mitreist. Hierfür empfiehlt sich eine schriftliche Einverständniserklärung mit Namen; Vornamen, Geburtsdatum des Kindes, Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen sowie Kontaktdaten aller Erziehungsberechtigten; sowie eine Passkopie der/des Erziehungsberechtigten. Zum Schutz der Kinder wird die Bundespolizei stichprobenweise prüfen, ob die Ausreise rechtmäßig ist.
Gepäck immer im Blick behalten
Herrenlose Gepäckstücke werden aus Sicherheitsgründen von der Bundespolizei überprüft. Dies kann zu Verzögerungen im Ablauf führen oder sogar dazu, dass Sie Ihren Flug verpassen. Bleiben Sie daher immer bei Ihrem Gepäck und melden Sie verdächtige Wahrnehmungen sofort der Polizei oder dem Flughafenpersonal.
Frühzeitig am Flughafen sein
Gerade in der Ferienzeit kann es zu Wartezeiten an den Grenzkontrollstellen kommen. Planen Sie daher ausreichend Zeit ein und seien Sie frühzeitig am Flughafen, um entspannt in den Urlaub zu starten.
Service der Bundespolizei am Münchner Flughafen
Für Fragen steht Ihnen der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München rund um die Uhr zur Verfügung:
Telefon: 089/973079888 oder E-Mail: muc.sp@polizei.bund.de
Eine persönliche Beratung ist täglich von 05:30 bis 21:00 Uhr im MAC, Ebene 04, möglich.
Rückfragen bitte an:
Stefan Bayer
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de
Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.400
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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