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Bundespolizeidirektion München: Pakistanische Männer bei Grenzkontrollen verhaftet

Bundespolizeidirektion München: Pakistanische Männer bei Grenzkontrollen verhaftet
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Rosenheim (ots)

Die Bundespolizei hat Donnerstagnacht (14. März) am Bahnhof in Rosenheim einen pakistanischen Migranten im Zug aus Italien festgenommen und ins Gefängnis nach Bernau gebracht. Der Mann konnte seine offenen Justizschulden nicht begleichen. Er wird wohl erst Mitte des Jahres aus der Haftanstalt entlassen werden können. Ein weiterer Fahrgast, der ebenfalls ursprünglich aus Pakistan stammt, war hingegen in der Lage, die gegen ihn verhängte vierstellige Geldstrafe zu zahlen. Daher muss er keine Freiheitsstrafe verbüßen. Eine Weiterfahrt bleib ihm dennoch verwehrt, da er nicht über die erforderlichen Einreisepapiere verfügte.

Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle des 30-jährigen Pakistaners konnte sich dieser zwar mit einem Pass, nicht aber mit der erforderlichen Einreise- oder Aufenthaltserlaubnis ausweisen. Die Bundespolizisten fanden bei der Überprüfung seiner Personalien heraus, dass er mit einem Haftbefehl gesucht wurde. Demnach hatte das Amtsgericht Bamberg gegen ihn im vergangenen Jahr wegen eines aufenthaltsrechtlichen Verstoßes einschließlich Verfahrenskosten eine Geldstrafe in Höhe von rund 1.000 Euro verhängt. Da er die geforderte Summe nicht zahlen konnte wurde er, wie vom Gericht festgesetzt, ersatzweise für die Haftdauer von 90 Tagen in die Bernauer Justizvollzugsanstalt eingeliefert. In dieser Zeit wird er sich voraussichtlich mit einer Strafanzeige wegen versuchter illegaler Einreise auseinanderzusetzen haben.

Auch der andere pakistanische Staatsangehörige besaß abgesehen von seinem Reisepass weder ein Visum noch eine sonstige Aufenthaltsberechtigung. Mithilfe des Polizeicomputers stellte sich heraus, dass der 44-Jährige im Jahr 2020 vom Amtsgericht Berlin-Tiergarten wegen falscher Angaben zur Beschaffung einer Aufenthaltserlaubnis zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt worden war. Der Mann verfügte über ausreichende finanzielle Möglichkeiten und konnte bei der Rosenheimer Bundespolizei die Geldstrafe begleichen. Deshalb blieb ihm die 100-tägige Ersatzhaft erspart. Seine Reise in Richtung München durfte er mangels Einreisepapiere trotzdem nicht fortsetzen. Nachdem er wegen seines illegalen Einreiseversuchs angezeigt worden war, wurde er nach Österreich zurückgewiesen.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf

Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200
Fax: 08031 8026-2099
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | X: bpol_by

Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.x.com/bpol_by .

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