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Bundespolizeidirektion München: Vom Grenzübergang und Bahnhof in Straf- und Zurückschiebungshaft/ Bundespolizei bringt vier Männer hinter Gitter

Bundespolizeidirektion München: Vom Grenzübergang und Bahnhof in Straf- und Zurückschiebungshaft/ Bundespolizei bringt vier Männer hinter Gitter
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Lindau/Kempten/Nürnberg (ots)

Am Donnerstag und Freitag (3./4. August) hat die Bundespolizei zwei tunesische Staatsangehörige in eine Abschiebehafteinrichtung sowie einen pakistanischen und einen deutschen Staatsangehörigen, beide mit Haftbefehl gesucht, in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.

Am frühen Freitagmorgen (4. August) beendeten Lindauer Bundespolizisten die Busreise eines 27-jährigen Pakistaners am Grenzübergang Hörbranz (BAB 96). Der Mann, der in einem Fernbus mit dem Routing Turin-München einreiste, hatte keinen Ausweis, sondern nur italienische Behördenschreiben dabei. Bei der Überprüfung des Busreisenden stellten die Beamten eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth fest. Der seit zwei Jahren Gesuchte war Anfang 2021 wegen sexueller Belästigung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von fast 700 Euro verurteilt worden. Außerdem fanden die Beamten heraus, dass gegen den Verurteilten eine Wiedereinreisesperre für Deutschland vorlag. Die Bundespolizisten zeigten den Pakistaner wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da der Mann seine Justizschulden nicht begleichen konnte, muss er nun eine Ersatzfreiheitsstrafe in der Justizvollzugsanstalt Kempten antreten.

Bereits am Donnerstagnachmittag (3. August) hatten Lindauer Bundespolizei einen 30-jährigen Deutschen in die Justizvollzugsanstalt Kempten eingeliefert. Den Beamten war am Mittag ein verdächtiger Mann in einem Geschäft im Inselbahnhof gemeldet worden. Die Polizisten stellten bei der Überprüfung des Mannes ein gültiges Hausverbot für den Bahnhof sowie eine erst zwei Tage alte Fahndungssauschreibung, ein Sicherungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten, fest. Der Polizeibekannte war vom Amtsgericht Kempten im August 2021 rechtskräftig zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten wegen tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte verurteilt worden. Die Vollstreckung der Strafe wurde unter Erteilung der gerichtlichen Weisung, sich einer ambulanten Suchtberatung zu unterziehen, für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Dieser war der Mann jedoch nicht nachgekommen. Zudem war er unbekannten Aufenthaltes. Während der Maßnahmen bedrohte und beleidigte der 30-Jährige, der in der Beintasche ein Messer mit einer Klingenlänge von 12,5 Zentimetern bei sich trug, die Bundespolizisten. Der 30-Jährige ist als bewaffneter Gewalttäter, Betäubungsmittelkonsument und wegen diverser Straftaten, wie Bedrohung und Körperverletzung, polizeibekannt. Der Mann wird sich wegen Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Bedrohung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz (Ordnungswidrigkeit) verantworten müssen.

Während der Hafteinlieferung des 30-Jährigen kontrollierte eine weitere Bundespolizeistreife am Bahnhof Lindau-Insel zwei ausweislose tunesische Staatsangehörige. Die beiden 22 und 26 Jahre alten Männer hatten nur schweizerische Dokumente über die Ersterfassung als Asylsuchende bei sich. Die Polizisten führten die Migranten am Freitagmittag (4. August) beim Amtsgericht Lindau vor. Die Tunesier müssen nun in Zurückschiebungshaft in die Abschiebehafteinrichtung Pforzheim. Von dort aus sollen die Männer, die Anzeigen wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthaltes erhielten, in die Schweiz zurückgeschoben werden.

Rückfragen bitte an:

Sabine Dittmann
Bundespolizeiinspektion Kempten
Kaufbeurer Straße 80 | 87437 Kempten
Pressestelle
Telefon: 0831 / 540 798-1010
E-Mail: bpoli.kempten.presse@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Kempten schützt mit ihren Revieren
Weilheim und Lindau auf 220 Grenzkilometern zwischen Bodensee und
Ammergebirge die Schengen-Binnengrenze zu Österreich, um
grenzüberschreitende Kriminalität und irreguläre Migration zu
verhindern.

Zudem sorgen die Bundespolizisten auf 560 Streckenkilometern und 91
Bahnhöfen für die Sicherheit des Bahnverkehrs und der Reisenden.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landkreise Landsberg
am Lech, Lindau, Ober-, Ost-, Unterallgäu und Weilheim-Schongau,
sowie die kreisfreien Städte Kaufbeuren, Kempten und Memmingen.

Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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