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Bundespolizeidirektion München: Familien vorübergehend in Rosenheim "gestrandet"
Bundespolizei nimmt elf Migranten am Rosenheimer Bahnhof in Gewahrsam

Bundespolizeidirektion München: Familien vorübergehend in Rosenheim "gestrandet" / Bundespolizei nimmt elf Migranten am Rosenheimer Bahnhof in Gewahrsam
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Rosenheim (ots)

Zwei Familien sind am Donnerstag (2. März) vorübergehend in Rosenheim "gestrandet". Die insgesamt elf Personen, die ursprünglich aus Armenien beziehungsweise Jordanien stammen, wurden von der Bundespolizei in Gewahrsam genommen. Unter den Migranten befanden sich sechs Minderjährige.

Bundespolizisten trafen eine fünfköpfige armenische Familie unmittelbar am Rosenheimer Bahnhof an. Die Umstände deuten darauf hin, dass die beiden Erwachsenen im Alter von 39 und 36 Jahren zusammen mit ihren drei Kindern, 17, 15 und 4 Jahre, zuvor mit dem Zug unterwegs waren. Ausweisen konnten sich die Armenier nicht. Zuvor kontrollierten die Beamten eine sechsköpfige Gruppe im Eurocity aus Italien. Die 43- und 42-jährigen Eltern sowie deren Kinder im Alter von 20, 16, 7 und 3 Jahren verfügten ebenfalls über keine Einreise- oder Aufenthaltspapiere für Deutschland. In Rosenheim mussten die jordanischen Staatsangehörigen den Reisezug verlassen.

Wie schon die Armenier brachten die Beamten auch die Jordanier zur örtlichen Dienststelle der Bundespolizei. Im Anschluss an die Eröffnung der jeweiligen Ermittlungsverfahren wegen versuchter illegaler Einreise wurden die beiden Familien einer Aufnahmestelle für Flüchtlinge in München zugeleitet.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
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Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
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sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
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besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
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die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
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über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
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