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Bundespolizeidirektion München

Bundespolizeidirektion München: Hochrisikogebiet Österreich
Rosenheimer Bundespolizei prüft bei Grenzkontrollen Einhaltung von Anmelde- und Nachweispflichten

Bundespolizeidirektion München: Hochrisikogebiet Österreich / Rosenheimer Bundespolizei prüft bei Grenzkontrollen Einhaltung von Anmelde- und Nachweispflichten
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Rosenheim (ots)

Österreich ist seit Sonntag, 14. November, vom Robert Koch Institut als Hochrisikogebiet eingestuft. Diese Einstufung hat Konsequenzen für Reisende, die von Österreich nach Deutschland wollen. Die Rosenheimer Bundespolizei überprüft in ihrem Verantwortungsbereich zwischen Chiemsee und Zugspitze bei der grenzpolizeilichen Tätigkeit auch, ob Personen, die aus Österreich einreisen, die erforderlichen Anmelde- und Nachweispflichten erfüllen.

Grundsätzliche Anmelde- und Nachweispflicht

Gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung müssen Personen die vom Hochrisikogebiet Österreich kommen, bei den Grenzkontrollen auch prinzipiell nachweisen, dass sie der Anmeldepflicht und der 3-G-Nachweispflicht nachgekommen sind. Das heißt, man muss bei der Einreise aus dem Hochrisikogebiet grundsätzlich eine digitale Einreiseanmeldung und einen Impfnachweis, einen Genesenennachweis oder einen gültigen Testnachweis dabeihaben. Wer gegen die Anmelde- oder Nachweispflicht verstößt, muss mit einem Ordnungswidrigkeiten-Verfahren rechnen.

Ausnahmen von Anmelde- oder Nachweispflichten

Von den grundsätzlichen Anmelde- und Nachweispflichten bei Reisen aus dem Hochrisikogebiet Österreich gibt es nach der Coronavirus-Einreiseverordnung Ausnahmen: So sind etwa Grenzpendler, Personen im Güterverkehr, Personen, die lediglich durch das Hochrisikogebiet durchgereist sind oder Personen, die lediglich für 24 Stunden nach Deutschland einreisen, von der Anmeldepflicht befreit.

Von der generellen Nachweispflicht sind gemäß der Coronavirus-Einreisverordnung Kinder befreit, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch das Transportpersonal, etwa im Güterverkehr, ist von der 3-G-Nachweispflicht bei Fahrten aus einem Hochrisikogebiet befreit.

Grenzpendler, Grenzgänger, Durchreisende oder Personen, die nur für 24 Stunden nach Deutschland kommen, brauchen seit der Einstufung Österreichs als Hochrisikogebiet einen Test-, Impf- oder Genesenennachweis.

Eine Besonderheit gilt dabei insbesondere für Grenzpendler, Grenzgänger oder Personen, die regelmäßig nur für bis zu 24 Stunden aus dem Hochrisikogebiet einreisen, denn diese müssen, wenn sie ihrer Nachweispflicht mit einem Test nachkommen, diesen Test zweimal wöchentlich erneuern.

Rückfragen bitte an:

Dr. Rainer Scharf
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Bundespolizeiinspektion Rosenheim | Pressestelle
Burgfriedstraße 34 | 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 8026-2200 | Fax: 08031 8026-2199
E-Mail: rainer.scharf@polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de | Twitter: bpol_by


Der bahn- und grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich der
Bundespolizeiinspektion Rosenheim, der das Bundespolizeirevier
Garmisch-Partenkirchen zugeordnet ist, erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Die rund 450
Inspektionsangehörigen gehen zwischen Chiemsee und Zugspitze
besonders gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vor. In einem
etwa 200 Kilometer langen Abschnitt des deutsch-österreichischen
Grenzgebiets wirken sie vor allem dem Einschleusen von Ausländern
sowie der ungeregelten, illegalen Migration entgegen. Ferner sorgt
die Rosenheimer Bundespolizeiinspektion auf rund 370 Bahnkilometern
und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten für die Sicherheit von
Bahnreisenden und Bahnanlagen. Weitere Informationen erhalten Sie
über oben genannte Kontaktadresse oder unter www.bundespolizei.de
sowie unter www.twitter.com/bpol_by.

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