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POL-HH: 240424-2. Ergebnisse einer Großkontrolle des Schwerlastverkehrs

POL-HH: 240424-2. Ergebnisse einer Großkontrolle des Schwerlastverkehrs
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Hamburg (ots)

Kontrollzeit: 23.04.2024, 08:00 Uhr - 14:00 Uhr; Kontrollort: Hamburg-Wilhelmsburg, Bundesautobahn (BAB) 1, Rasthof Stillhorn Ost und West

Am Dienstag überprüften Einsatzkräfte der Polizei Hamburg und mehrerer anderer Behörden unter der Leitung der Verkehrsdirektion Süd (VD 4) Fahrzeuge und Fahrpersonal des Schwerlastverkehrs. Von den 88 überprüften Fahrzeugen wurden von den Spezialisten 65 beanstandet, 41 Kraftfahrzeugführenden wurde zumindest vorübergehend die Weiterfahrt untersagt.

Starke Konkurrenzsituation, optimale Auslastung der Kraftfahrzeuge und des Fahrpersonals und Zeitdruck bei der Warenlieferung sind offensichtlich und wiederkehrend Anlass für die Missachtung der strengen Vorschriften des Güterkraftverkehrs. Die Folgen bei der Nichteinhaltung können Verkehrsunfälle mit zum Teil schweren Folgen für die Lkw-Fahrenden, aber auch Unbeteiligten sein.

Vor diesem Hintergrund führte die Polizei Hamburg gestern mit besonders geschulten Beamten der Verkehrsdirektionen (VD 2-4) und der Wasserschutzpolizei erneut diese Großkontrolle durch. Unterstützt wurden die Einsatzkräfte von Polizistinnen und Polizisten der Bundesländer Brandenburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Niedersachsen sowie Mitarbeitenden des Amtes für Arbeitsschutz, des Zolls Hansa und von zwei Sachverständigen. Insgesamt nahmen über 80 Fachleute an der Großkontrolle teil.

Im Einzelnen wurden dabei unter anderem folgende Verstöße festgestellt:

Straftaten

   - 1 x Verdacht der Fälschung beweiserheblicher Daten (Nutzung 
     einer personenfremden Fahrerkarte)

Ordnungswidrigkeiten

   - 51 x Missachtung der Sozialvorschriften/Verstöße gegen das 
     Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG)
   - 43 x mangelhafte Ladungssicherung
   - 5 x Überladungsverstöße
   - 3 x Genehmigungsverstöße
   - 3 x Geschwindigkeitsüberschreitungen
   - 1 x Missachtung des Sicherheitsabstandes
   - 1 x Fahren unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln

Darüber hinaus stellten die Beamtinnen und Beamten 14 Mängelmeldungen wegen zum Beispiel nicht mitgeführter Dokumente oder leichterer Fahrzeugmängel aus, erhoben insgesamt 1.875 Euro Sicherheitsleistungen und leiteten vier Ermittlungsverfahren nach Umweltdelikten ein.

Des Weiteren kam es noch zu folgenden Besonderheiten:

Im Zuge der Kontrolle eines in Polen zugelassenen Sattelzuges stellten die Einsatzkräfte diverse Mängel fest. An der Lenkachse der Zugmaschine lief Hydrauliköl aus und tropfte stetig auf eine Bremse. Dazu gesellten sich ein defekter Luftfederbalg und ein angebrochener Bremsbelag. An einem Rad hatte sich die Bremse bereits festgesetzt, an anderes Rad war soweit abgefahren, dass bereits die Karkasse sichtbar war. Dazu waren die fast 25 Tonnen Papier unzureichend gesichert. Gegen die Transportfirma lagen zudem vier Vollstreckungsbescheide über insgesamt 4.900 Euro vor, die zuständigkeitshalber von den Beamtinnen und Beamten des Zolls vor Ort vollstreckt wurden. Die weitere Überprüfung ergab zudem eine Manipulation an der AdBlue-Anlage. Das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) wird darüber in Kenntnis gesetzt. Die Transportfirma muss durch die ungünstigeren Emissionklasse des Fahrzeugs ohne die AdBlue-Zugabe nun mit einer erheblichen Nachzahlung der Mautgebühr rechnen. Neben der Einleitung mehrerer Ermittlungsverfahren wurde die Weiterfahrt untersagt.

Bei dem Fahrer eines mit Heuballen beladenen Sattelzugs ergaben sich Hinweise auf den Konsum von Cannabis, die sich durch einen positiven Drogenvortest bestätigten. Dem 53-Jährigen wurde eine Blutprobe entnommen, die Weiterfahrt untersagt und eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300 Euro erhoben.

Bei einem von Schleswig-Holstein zu einem niedersächsischen Schlachthof fahrenden Schweinetransporter gab es im Zuge der Kontrolle Hinweise, dass der Allgemeinzustand einiger Tiere unzureichend war und das Desinfektionsbuch nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Zum Wohle der Tiere wurde die Weiterfahrt nach der Hinzuziehung eines Veterinärs gestattet. Das zuständige Veterinäramt erhält zudem Kenntnis.

Der Klein-Lkw eines 33-jährigen Fahrers wurde im Bereich der BAB 1/ Anschlussstelle Stapelfeld kontrolliert, nachdem Polizistinnen und Polizisten eine auffällige Fahrweise wahrgenommen hatten. Ursächlich dafür könnten neben der vollen Beladung, die auf einer gerissenen Ladefläche transportiert wurde, ein Schiefstand der Hinterachse, das Reiben der Räder an der Federung und eine ausgeschlagene Koppelstange sein. Neben dem Verbot der Weiterfahrt prüfen die Beamtinnen und Beamten nun auch die Einziehung des Fahrzeugs.

Die Polizei Hamburg wird auch weiterhin Verkehrskontrollen in diesem Zusammenhang durchführen.

Mx.

Rückfragen der Medien bitte an:

Polizei Hamburg
Polizeipressestelle / PÖA 1
Thilo Marxsen
Telefon: 040 4286-56211
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg

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