POL-COE: Lüdinghausen, Dülmener Straße/Verkehrskontrolle wegen nicht eingeschalteter Beleuchtung endet mit Festnahme
Coesfeld (ots)
Sind Verkehrskontrollen berechtigt?
"Deswegen halten Sie mich an? Hat die Polizei nichts Besseres zu tun?" Solche oder ähnliche Aussagen hat vermutlich jeder Polizist bereits gehört. Lieber solle man Straftaten verhindern oder aufklären, als Verkehrsverstöße zu ahnden. Verkehrskontrollen sind aber wichtig. Wenn grundlegende Verkehrsregeln nicht eingehalten werden, Fahrzeugführer durch Konsum von Alkohol, Drogen oder Medikamenten nicht fahrtüchtig sind, gar keinen Führerschein haben oder Fahrzeuge durch technische Mängel nicht verkehrstüchtig sind, ist die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer gefährdet. Verkehrskontrollen stellen sicher, dass geltende Regeln beachtet werden und erhöhen so wesentlich die Sicherheit im Straßenverkehr. Nicht selten verbergen sich hinter einem scheinbar harmlosen Verkehrsverstoß aber noch weitere Delikte - so wie in Lüdinghausen, wo am Mittwoch (22.10.) eine einfache Verkehrskontrolle handfeste Straftaten zu Tage förderte und mit einer Festnahme endete.
Genau hinsehen zahlt sich aus
Gegen 19.30 Uhr fiel einer Streifenwagenbesatzung ein weißer BMW auf, der auf der Dülmener Straße in Richtung Olfen unterwegs war. Trotz Dunkelheit war an diesem nur das Tagfahrlicht eingeschaltet, sodass das Fahrzeugheck gänzlich unbeleuchtet war. Die Streifenwagenbesatzung entschloss sich daher zur Kontrolle des Fahrzeugs, wendete und hielt den BMW auf der B474 im Bereich Ondrup zur Kontrolle an. Obwohl das Nichteinschalten des Abblendlichtes eine verhältnismäßig geringfügige Ordnungswidrigkeit darstellt, die grundsätzlich mit einem Verwarngeld von 20EUR vor Ort aus der Welt zu räumen ist, sahen die Beamten im Sinne der Verkehrssicherheit genauer hin und unterzogen auch den Fahrer des Autos einer weitergehenden Prüfung. Dieser händigte ihnen daraufhin einen Führerschein sowie einen Aufenthaltstitel aus, die ihn als 26-jährigen Syrer auswiesen. An diesen stellten die Beamten jedoch bei genauerer Betrachtung Fälschungsmerkmale fest, sodass begründete Zweifel an der tatsächlichen Identität des Mannes und damit der Verdacht der Urkundenfälschung sowie des illegalen Aufenthaltes bestanden. Als der Verdächtige erfuhr, dass er die Beamten zur Polizeiwache begleiten sollte, versuchte er zu Fuß zu flüchten. Er wurde jedoch nach wenigen Metern durch die Beamten eingeholt, festgenommen und zur Polizeiwache nach Dülmen gebracht.
Offener Haftbefehl und verdächtige Schuhe
Hier erhärtete sich nach weiteren kriminalpolizeilichen Überprüfungen der Verdacht, dass es sich bei dem Tatverdächtigen nicht um die auf den Dokumenten angegebene Person handelte. Obwohl der Festgenommene bei den weiteren Maßnahmen zur Feststellung seiner Identität Widerstand leistete, brachten diese seine wahre Identität ans Licht. Tatsächlich handelt es sich bei dem Mann um einen 37-jährigen türkischen Staatsbürger. Auch der Grund, warum der Mann seine Personalien von Beginn an zu verschleiern versuchte, wurde schnell offensichtlich. Der 37-Jährige war zur Fahndung ausgeschrieben, wegen Einbruchsdiebstählen hat er noch eine Freiheitsstrafe von etwa vier Jahren zu verbüßen. Doch damit nicht genug. Im Rahmen der Maßnahmen stellten die Kriminalisten fest, dass die Schuhsohlen des Mannes auffällige Übereinstimmungen aufwiesen mit Spuren, die unlängst am Tatort eines Einbruchsdiebstahls gesichert wurden. Die Ermittlungen dazu, ob der Mann tatsächlich auch für diese Tat verantwortlich ist, dauern an. Aufgrund des bereits bestehenden Haftbefehls wurde er in eine Justizvollzugsanstalt gebracht.
Gut, dass die Beamten nichts "Besseres" zu tun hatten.
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