POL-HI: Verkehrsunfall mit einer verletzten Person und einem alkoholisierten Beteiligten
Hildesheim (ots)
Hildesheim / Mitte - (gle) - Am Montag, den 28.07.2025, 10:25 Uhr, kam es im Bereich der Kreuzung Kaiserstraße / Schützenallee / Marie-Wagenknecht-Straße / Kardinal-Bertram-Straße zu einem Verkehrsunfall.
Zum Unfallzeitpunkt wurden an der Kreuzung Wartungsarbeiten an der Lichtzeichenanlage durchgeführt, weshalb diese außer Betrieb war und die Vorfahrtsregelung über die angebrachten Verkehrszeichen gewährleistet wurde.
Nach den gegenwärtigen Erkenntnissen beabsichtigte ein 59-jähriger bevorrechtigter Führer eines PKW, VW, Golf, aus Nordstemmen die Kaiserstraße in Richtung der Schützenallee zu queren.
Zeitgleich missachtete ein 62-jähriger Führer eines Kleinkraftrades die Vorfahrt des 59-Jährigen. Dieser beabsichtigte die Kreuzung von der Kardinal-Bertram-Straße in Richtung der Marie-Wagenknecht-Straße zu queren.
Auf der Kreuzung kam es zum Zusammenstoß zwischen dem PKW und dem Kleinkraftrad. Hierdurch stürzte der 62-Jährige auf die Fahrbahn und zog sich multiple Verletzungen zu. Er musste durch einen eingesetzten Rettungswagen einem Hildesheimer Krankenhaus zugeführt werden. Weiterhin mussten durch die Berufsfeuerwehr Hildesheim ausgelaufene Betriebsstoffe abgebunden werden.
Unmittelbar nach dem Zusammenstoß und noch bevor ein Notruf abgesetzt wurde, kam eine Funkstreifenwagenbesatzung der Hildesheimer Autobahnpolizei an der Unfallstelle vorbei. Durch die Beamten wurde der Verkehrsunfall aufgenommen. Im Rahmen dieser Aufnahme stellten die Beamten fest, dass der 59-Jährige sein Kraftfahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol geführt hat. Ein Vortest ergab vor Ort einen Wert von 0,57 Promille. Der Fahrzeugführer des VW musste daher die Beamten auf die Dienststelle begleiten, wo diesem durch eine Ärztin Blut abgenommen wurde.
Gegen den 62-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts eines Vorfahrtsverstoßes eingeleitet. Gegen den 59-Jährigen wurden Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Er durfte seine Fahrt nicht mehr fortsetzen.
Während der Verkehrsunfallaufnahme kam es zu Verkehrsbehinderungen. Eine Funkstreifenwagenbesatzung des Einsatz- und Streifendienstes regelte in diesem Zeitraum den Verkehr.
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