POL-HI: 2x Untersagung der Weiterfahrt - zu schwer
unzulässige Fernzulassung
Hildesheim (ots)
BAB 7 / Bockenem (fau) Am 24.05.2025 kontrollierten Beamte der Autobahnpolizei Hildesheim gegen 10:40 Uhr einen Sprinter in der Nähe des Autohofes Bockenem. Bei der Kontrolle und der anschließenden Wägung stellten die Beamten eine Überladung von 800 kg (zulässiges Gesamtgewicht 3500 kg / tatsächlich Gewicht 4320 kg) fest. Der 33-Jährigen polnischen Fahrzeugführer musste nun eine entsprechende Sicherheitsleistung entrichten, ferner wurde ihm die Weiterfahrt untersagt.
Weiter am frühen Abend meldete sich ein 24-Jähriger französischer Student bei der Autobahnpolizei. Dieser hatte zuvor ein PKW in Hildesheim käuflich erworben. Bei der anschließenden Überführung nach Frankreich endete seine Fahrt bereits an der Hildesheimer Börde. Der PKW hatte einen technischen Defekt und konnte nicht mehr weiterfahren. Überfordert durch die Gesamtsituation suchte er Hilfe bei den Kollegen/innen der Autobahnpolizei. Diese konnten ihm auch weiterhelfen und zur Klärung in Bezug auf den gerade erst erworbenen PKW auf den Zivilrechtsweg verweisen. Ferner mussten die Kollegen/innen eine Strafanzeige aufgrund eines Kennzeichenmissbrauchs gegen den Studenten einleiten. Der Student wollte das Fahrzeug mit französischen Kurzzeitkennzeichen nach Frankreich überführen. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige Fernzulassung. Die Weiterfahrt musste auch hier untersagt werden.
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