Polizeipräsidium Mittelhessen - Pressestelle Lahn - Dill
POL-LDK: Gartenhütte aufgebrochen + Gefahrgutkontrollen an der Tank- und Rastanlage Katzenfurt
Dillenburg (ots)
Driedorf-Münchhausen: Gartenhütte aufgebrochen
In der vergangenen Nacht brachen Unbekannte eine Gartenhütte in der Ulmbachstraße auf und stahlen aus dieser ein E-Bike, sowie zwei Solarspeicher. Der Schaden an der Eingangstür der Hütte beläuft sich auf 250 Euro, das Diebesgut wird mit 3.350 Euro beziffert. Hinweise zu den Dieben, die zwischen 22:00 Uhr am Donnerstag (26.06.2025) und 05:30 Uhr heute Morgen (27.06.2025) zuschlugen, erbittet die Polizei in Herborn unter der Telefonnummer (02772) 4705-0.
Ehringshausen / A45: Gefahrgutkontrollen an der Tank- und Rastanlage Katzenfurt
Beamte der Polizeiautobahnstation Mittelhessen kontrollierten am Donnerstag (26.06.2025) gemeinsam mit Kollegen der Gefahrgutüberwachung des Lahn-Dill-Kreises an der A45. Zwischen 20:00 Uhr und 02:00 Uhr hielten sie 19 Lkws an, von denen 12 Gefahrgut geladen hatten. Sechsmal stellten die Spezialisten Verstöße gegen Lenk- und Ruhezeiten fest, teilweise wurden Fahrten ohne Fahrerkarte durchgeführt.
5 Fahrzeugführer nahmen es mit der erlaubten Geschwindigkeit von 80 km/h nicht so genau. Trauriger Spitzenreiter war der Fahrer einer bulgarischen Spedition mit 119 km/h und folglich im Fahrverbotsbereich. 535 EUR Sicherheitsleistung waren hier die Folge.
Knapp dahinter ein Fahrer aus dem Ruhrgebiet mit 115 km/h. Diesen erwartet ein Bußgeld von 200 EUR.
Weitreichende Maßnahmen folgten für einen usbekischen Fahrer. Eine deutsche Spedition beschäftigte ihn, obwohl er nicht die erforderliche Arbeitserlaubnis besaß. Durch die Arbeitsaufnahme wurde sein Aufenthaltstitel nichtig. Die Folge: Er hielt sich unerlaubt in Deutschland auf. Er musste mit zur Polizeiwache. Dort wurde der Fahrer erkennungsdienstlich behandelt. Im Anschluss erhielt er eine Anlaufbescheinigung der zuständigen Ausländerbehörde und wurde entlassen. Die Spedition aus dem Ruhrgebiet musste einen Ersatzfahrer schicken.
Ein weiterer Lkw-Fahrer hielt sich an so gut wie keine Vorschrift aus dem Gefahrgutrecht. Sein Lkw hätte die orangefarbenen Tafeln aufdecken müssen, was der Fahrer allerdings vergessen hatte. Vergessen hatte er auch, seinen ADR-Schein verlängern zu lassen, der Führerschein, der ihn berechtigt Gefahrgut zu transportieren. Zudem hatte der Fahrer nicht alle Verriegelungen der Wechselbrücke geschlossen. Er musste seine Fahrt auf dem Parkplatz beenden und die Spedition einen Ersatzfahrer schicken. Ein Bußgeld im hohen dreistelligen Betrag kommt hier auf ihn zu.
Kerstin Müller, Pressesprecherin
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