POL-GF: Kontrollen an Unfallhäufungsstellen
LK Gifhorn (ots)
Am gestrigen Mittwoch führten mehrere Beamte der Polizeiinspektion Gifhorn an verschiedenen Unfallhäufungsstellen im Landkreis Gifhorn Verkehrskontrollen durch. Eine dabei getroffene, erfreuliche Feststellung zu Beginn: Es gab keine "Stoppschild"-Verstöße an der Kreuzung der Straßen I. Koppelweg, Swinemünder Straße und Beethovenstraße. Bei zuvor aufgestellten "Vorfahrt gewähren"-Schildern war es in der Vergangenheit zu Verstößen und daraus resultierenden Unfällen gekommen. Am Kreisverkehrsplatz Calberlaher Damm, Lehmweg und Bergstraße stellten die Beamten - zu einer Zeit mit wenig Fahrradverkehr - zwei Personen fest, die mit dem Rad nicht dem Radweg entlang des Kreisverkehrs folgten, sondern verbotenerweise abkürzten. Eine weitere Kontrollstelle im Stadtgebiet Gifhorn war die gesamte Braunschweiger Straße; hier wurden diverse Verkehrsordnungswidrigkeiten wie etwa Gurt- und Handyverstöße festgestellt. Teilweise kamen die Beamten mit dem Ahnden nicht hinterher; während sie sich noch in Kontrollsituationen befanden, fuhren andere Autofahrer an ihnen vorbei und benutzten dabei verbotenerweise das Mobiltelefon.
Außerhalb des Stadtgebiets wurde unter anderem an der sogenannten Teichgutkreuzung kontrolliert. Hier wurden in zwei Kontrollzeiträumen insgesamt fünf Verstöße gegen die aufgestellten "Stoppschilder" geahndet. Ebenfalls zweimal kontrollierten andere Beamte dieselbe Problematik an der Lagesbütteler Kreuzung. Hier wurden zwölf Verstöße festgestellt. In Meine, an der Kreuzung der Bundesstraße 4 und der Landesstraße 321, mussten die Beamten in 90 Minuten nicht nur sieben Handy- und vier Gurtverstöße, sondern auch 15 Rotlichtverstöße feststellen. Genau diese passen in das Muster der dortigen Unfallhäufungsstelle.
Neben den insgesamt 96 festgestellten Verkehrsordnungswidrigkeiten leiteten die Beamten auch Strafverfahren ein. Im Rahmen einer Kontrolle in Wahrenholz stellten sie die Alkoholisierung - 0,6 Promille - eines 40-jährigen Autofahrers fest. Bei der Feststellung der Personalien des Mannes stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag und er zudem nicht über eine Fahrerlaubnis verfügte. Einen nach derzeitigem Kenntnisstand unechten Führerschein aus dem Ausland zeigte hingegen ein anderer Autofahrer bei seiner Kontrolle auf der Alfred-Bessler-Straße vor. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung eingeleitet.
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