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POL-GF: Zweifel bewahrt vor über 20.000 Euro Schaden

LK Gifhorn (ots)

Es wäre teuer geworden, wenn bei einer 51-Jährigen nicht noch im letzten Moment Zweifel aufgekommen wären. Sie wollte zusammen mit ihrem Mann das gemeinsame Wohnmobil verkaufen und stellte es dafür auf verschiedenen Internetplattformen ein. Es meldete sich schließlich ein Interessent, der sich mit dem aufgerufenen Preis einverstanden zeigte. Er bat - angeblich wegen Taubheit - um ausschließlich schriftliche Kommunikation. Per Mail gab er an, eine Spedition mit der Abholung beauftragen zu wollen, die Kosten dafür würde er vorstrecken. Für den Kaufvertrag übersandte er zwei Fotos eines Personalausweises. Daran anschließend erhielt die 51-Jährige eine Nachricht von einer ausländischen Bank. Für sie seien Gelder hinterlegt, diese umfassten den aufgerufenen Preis für das Wohnmobil, die Kosten der Spedition und eine Überweisungsgebühr. Auch eine Spedition meldete sich schnell bei der Frau. Sobald deren Kosten, immerhin fast 2000 Euro, beglichen seien, werde das Wohnmobil abgeholt, dann würde die Bank das Geld freigeben. Bank und Spedition waren laut einer Internetrecherche augenscheinlich existent. Der Frau kamen trotzdem Zweifel und sie wandte sich an die Polizei. Es stellte sich schnell heraus, dass sie fast Opfer eines Betrugs geworden wäre. Die genannten Daten des angeblichen Käufers wurden durch einen Identitätsdiebstahl erlangt und werden seitdem missbraucht.

So funktioniert diese Betrugsmasche: Auf ein Verkaufsinserat meldet sich ein Interessent. Oft handelt dieser nicht am Preis, um großes Interesse zu signalisieren und andere (ehrliche) Bieter auszuschließen. Nach der Einigung wird angegeben, dass eine persönliche Abholung jedoch nicht möglich sei. Stattdessen soll eine Spedition beauftragt werden. Um Vertrauen aufzubauen, wird eine Zahlungsbestätigung eines Online-Bezahldienstes angekündigt. Auch Fotos von Ausweisdaten werden übermittelt. Diese sind missbräuchlich erlangt worden. Nach Zustimmung wird das Fahrzeug vom Spediteur abgeholt. Später behauptet die Käuferseite, das Fahrzeug nicht erhalten zu haben, und lässt das angeblich überwiesene Geld sperren - eine Funktion zum Käuferschutz. Da der Versand durch die Spedition keinen eindeutigen Nachweis der Übergabe liefert, wird die Transaktion rückgängig gemacht. Fahrzeug und Geld sind verloren.

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Gifhorn
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Christoph Nowak
Telefon: 05371 980-104
E-Mail: pressestelle@pi-gf.polizei.niedersachsen.de

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