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POL-PB: Polizei hat Tuningszene im Blick - Verkehrsverstöße werden konsequent geahndet - Verbotsverfügung für Karfreitag

Paderborn (ots)

(mb) Für das angemeldete Tuningtreffen am kommenden Sonntag sowie das Verbot von Tuningtreffen am Karfreitag bis Samstagmorgen hat die Paderborner Polizei Sondereinsätze angesetzt. Die Einsatzkräfte werden die Tuningszene und das Umfeld im Blick haben und bei Verstößen einschreiten.

Die Erfahrungen mit den bislang zwei angemeldeten und von einem Veranstalter organisierten Tuningtreffen auf dem Südringparkplatz werden von der Polizei als positiv gewertet. Es wurden deutlich weniger Ordnungswidrigkeiten als in den Jahren zuvor festgestellt.

Im letzten Jahr hielten sich die meisten Tuner an die Verbotsverfügung für Karfreitag, die bis zum folgenden Samstagmorgen galt. Die Polizei sprach knapp 60 Platzverweise aus.

Eine Allgemeinverfügung der Stadt Paderborn verbietet auch in diesem Jahr jegliche Treffen der Tuning-Szene am Karfreitag. In der Zeit vom 19.04.2019, 00.00 Uhr, bis zum 20.04.2019, 06.00 Uhr, werden demnach jedwede Treffen der Autotuning-Szene - mit oder ohne Fahrvorführungen - im Gebiet der Stadt Paderborn auf öffentlichen und privaten Flächen untersagt. Zur Autotuning-Szene gehören Fahrzeugführer, deren Fahrzeuge gegenüber der Serienproduktion individuelle Modifikationen aufweisen, die dem Zweck dienen, die Leistung, die Fahreigenschaften oder auch das optische bzw. akustische Design zu verändern.

Mitarbeiter der Stadt Paderborn und die Polizei kontrollieren, ob die Maßgaben des Verbotes eingehalten werden. Sollten sich Tuner trotz des Verbots in Paderborn treffen, müssen sie damit rechnen, dass ihre Identität festgestellt, Platzverweise erteilt und Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen erstattet werden. Sollte dem Platzverweis nicht nachgekommen werden oder wird der Fahrzeugführer trotz entsprechender Ansprache der Ordnungshüter wiederholt im Stadtgebiet angetroffen, wird das Fahrzeug sichergestellt.

Um die Schutzbedürfnisse der Einwohner zu gewährleisten und die Vorgaben der Rechtsordnung durchzusetzen, wurde die Verfügung erlassen und bei Verstößen ein Einschreiten seitens der Verwaltung und der Polizei als erforderlich angesehen.

Die Stadt Paderborn und die Kreispolizeibehörde Paderborn betonen ausdrücklich, dass mit den Maßnahmen keine "Kriminalisierung" der Szene erfolgen soll, sondern der Schutz von Anwohnern und die Einhaltung der Rechtsvorschriften im Vordergrund stehen. Es gilt der Appell an Karfreitag erst gar nicht nach Paderborn anzureisen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Paderborn
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit -
Telefon: 05251/306-1320
E-Mail: pressestelle.paderborn@polizei.nrw.de

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