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BPOL-FL: Rad mit Motor ohne Kennzeichen unterwegs

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Husum/Bredstedt (ots)

Samstagvormittag fiel einer Streife der Bundespolizei in der Ortschaft Horstedt ein außergewöhnlicher Fahrradfahrer auf. Ein Mann fuhr mit seinem Rad auf dem Gehweg, welches sich fortbewegte ohne dass er dabei in die Pedale trat.

Bei der Kontrolle des 37-jährigen Rumänen stellten die Beamten fest, dass es sich bei seinem Fahrrad um ein Elektrokleinstfahrzeug handelte. Dies sind Kraftfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb und einer baulichen Geschwindigkeit von maximal 20 km/h, welche mittels eines Hebels am Lenkrad zur Fortbewegung angetrieben werden.

Ein Solches darf auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn es eine gültige Versicherungsplakette führt. Dies war hier offensichtlich nicht der Fall. Am Fahrzeug war keine Versicherungsplakette angebracht.

Der Mann gab auf Nachfrage gegenüber den Bundespolizisten an, dass er das Fahrrad bei Amazon gekauft habe und sich nicht bewusst war, dass er eine entsprechende Versicherung hierfür abschließen muss.

Da der Rumäne das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen und Plätzen gebraucht hatte, ohne die erforderliche Haftpflichtversicherung vorzuweisen, droht ihm nun ein Strafverfahren nach dem Pflichtversicherungsgesetz. Die Weiterfahrt wurde ihm untersagt und darauf hingewiesen, dass er das Fahrzeug erst wieder benutzen darf, wenn es ordnungsgemäß versichert ist.

Die Landespolizei warnt in diesem Zusammenhang "Erst versichern, dann losfahren!" Wer keine Versicherung für sein Elektrokleinstfahrzeug abschließt, macht sich strafbar. Im Falle eines Unfalls, insbesondere mit Personenschäden, können hohe Kosten für den Fahrzeugnutzer entstehen, wenn kein entsprechender Versicherungsschutz vorliegt.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Flensburg
Valentinerallee 2a
24941 Flensburg
Pressesprecherin
Karina Ilgner
Telefon: 0461 / 31 32 - 1011
Mobil: 0160/89 46 178
Fax: 030/2045612243
E-Mail: bpoli.flensburg.presse@polizei.bund.de
http://www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_kueste

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