POL-DO: Kastenwagen flüchtet vor Polizei - Polizeihubschrauber unterstützt bei Festnahme
Dortmund (ots)
Lfd. Nr.: 0931
In der Nacht zum Donnerstag (23. Oktober) richteten Einsatzkräfte der Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Dortmund eine Kontrollstelle an der Brackeler Straße in Fahrtrichtung Brackel ein. Ein Fahrer ignorierte die Anhaltezeichen. Es folgte eine Verfolgungsfahrt, die zu zwei Festnahmen und einem erstaunlichen Ausgang führte.
Um 00:40 Uhr beabsichtigten die Beamten, einen Ford Transit mit Osnabrücker Städtekennung einer allgemeinen Verkehrskontrolle zu unterziehen. Mittels Polizeianhaltestab forderten sie den Fahrer unmissverständlich auf, sein Fahrzeug anzuhalten. Doch er und sein männlicher Beifahrer verfolgten offensichtlich einen anderen Plan. Der Fahrer beschleunigte sein Fahrzeug auf bis zu 140 km/h und versuchte, sich der Kontrolle durch Flucht zu entziehen. Über die Ausfahrt Dortmund-Brackel verließ der Ford die Bundesstraße und beabsichtigte, nach links in Richtung Dortmund-Scharnhorst abzubiegen. Im Kreuzungsbereich missachtete der Transit eine rote Ampel und kollidierte beim Abbiegen aufgrund der hohen Geschwindigkeit beinahe mit dem Ampelmast.
Während der rasanten Flucht über die Flughafenstraße mit Geschwindigkeiten von bis zu 100 km/h konnte der Fahrer eines Abschleppdienstes einen Zusammenstoß mit dem entgegenkommenden Ford nur durch eine Vollbremsung verhindern. Die wilde Fahrt führte weiter von der Flughafenstraße in Richtung der Straße Droote über eine weitere rote Ampel. Auf Höhe der Hausnummer 1 kam der Ford schließlich eigenständig zum Stehen. Zwei Personen sprangen heraus und setzten ihre Flucht zu Fuß in Richtung der angrenzenden Wohnblocks fort. Nach einer kurzen Absuche konnten die Flüchtigen mit Unterstützung aus der Luft durch einen Polizeihubschrauber und zivile Kräfte entdeckt und festgenommen werden. Die anschließende Überprüfung des Fahrzeugs und der beiden Flüchtigen förderte Interessantes zutage.
Der Ford Transit war als gestohlen gemeldet, zur Fahndung ausgeschrieben und wurde sichergestellt. Über die beiden Fahrzeuginsassen staunten die Beamten jedoch noch mehr, denn es handelte sich um zwei Jugendliche. Der Fahrer war 14 Jahre alt, der Beifahrer 15. Dass man in diesem Alter noch keinen Führerschein machen darf, geschweige denn einen besitzen kann, sei an dieser Stelle nur der Vollständigkeit halber erwähnt.
Für die beiden Jugendlichen ging es anschließend zur Polizeiwache Lünen zur zweifelsfreien Identitätsfeststellung und einer anschließenden erkennungsdienstlichen Behandlung. Aufgrund fehlender Haftgründe wurden die Jugendlichen an die Erziehungsberechtigten übergeben. Ob sich diese zumindest für einen temporären Hausarrest als Erziehungsmaßnahme entschieden haben, entzieht sich unserer Kenntnis.
Aber eines ist sicher: Der Fahrer muss sich in mehreren Strafverfahren verantworten, unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs, verbotenen Kraftfahrzeugrennens und des unberechtigten Gebrauchs eines Kraftfahrzeugs. Ob die beiden Jugendlichen das Auto auch gestohlen haben, müssen die weiteren Ermittlungen zeigen.
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