Polizeipräsidium Frankfurt am Main
POL-F: 250726 - 0762 Frankfurt: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main - Zerschlagung eines sog. Callcenters
Frankfurt (ots)
Zerschlagung eines sog. Callcenters und Festnahmen in Polen im Zusammenhang mit sogenannten Schockanrufen
(ha) In einem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve (ER) der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main ist in enger Zusammenarbeit mit dem Bandenkommissariat des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main und polnischen Ermittlungsbehörden am 24.07.2025 gelungen, in der polnischen Stadt Bydgoszcz wegen des Verdachts des bandenmäßigen Betruges ein mit sogenannten Schockanrufen nach Deutschland in Zusammenhang stehendes "Callcenter" zu zerschlagen und zwei deutsche Staatsangehörige im Alter von 26 und 28 Jahren festzunehmen. Dem gingen umfangreiche operative Ermittlungsmaßnahmen der hessischen Ermittlungsbehörden voraus.
Das "Callcenter" konnte in dem Ermittlungskomplex der Eingreifreserve durch den intensiven polizeilichen Austausch mit den polnischen Strafverfolgungsbehörden lokalisiert und zerschlagen werden. Die Festnahmen durch die polnischen Behörden erfolgten noch während eines laufenden Schockanrufs zum Nachteil eines Opfers aus dem Bereich Tübingen (Baden-Württemberg). Bei dem "Callcenter" soll es sich um den organisatorischen Mittelpunkt der kriminellen Organisation handeln, von dem die mutmaßlichen Täter arbeitsteilig und systematisch Kontakt zu potentiellen Opfern aufgenommen haben sollen, um betrügerische Schockszenarien vorzutäuschen. Im Ermittlungskomplex der Eingreifreserve sollen die Tatverdächtigen in zehn Fällen Kontakt zu überwiegend älteren Menschen in Deutschland aufgenommen, sich ihnen gegenüber als Polizeibeamte oder Staatsanwälte ausgegeben, eine Notlage eines nahen Angehörigen vorgetäuscht und die Opfer zur Zahlung von Geldsummen im fünfstelligen Euro-Bereich oder zur Übergabe von Wertgegenständen (z.B. Goldschmuck) aufgefordert haben, um eine angeblich drohende Inhaftierung eines nahen Angehörigen abzuwenden. Diese Betrugstaten konnten durch umgehendes Einschreiten der hessischen Polizei verhindert werden.
Die Eingreifreserve der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Polizeipräsidium Frankfurt am Main bedanken sich beim Landeskriminalamt Berlin und den polnischen Strafverfolgungsbehörden für die hervorragende Zusammenarbeit.
Informationen zur Eingreifreserve:
Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve besteht aus einem Leitenden Oberstaatsanwalt (Abteilungsleiter), drei Oberstaatsanwältinnen/Oberstaatsanwälten, sieben Staatsanwältinnen/Staatsanwälten und einem Sekretariat. Sie ist organisatorisch eine eigenständige Abteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main.
Die Eingreifreserve unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über den Einsatz der Eingreifreserve entscheidet der Generalstaatsanwalt durch Zuweisung von Ermittlungsverfahren nach § 145 Abs. 1 GVG.
Schwerpunkte der Arbeit der Eingreifreserve sind Verfahren ausfolgenden Deliktsbereichen:
- organisierte und bandenmäßige Steuerstraftaten - sonstige Wirtschaftskriminalität - organisierte Kriminalität - ermittlungsintensive Kapitaldelikte und Cold Cases - Sammelverfahren und umfangreichere Verfahren aus dem Bereich der Allgemeinkriminalität - Verfahrenskomplexe mit regional übergreifenden örtlichen Zuständigkeitsschwerpunkten
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